Oberbayern Süd: „Hüttenparty“ muss aufgelöst werden
TEISENDORF, LKR. BERCHTESGADENER LAND. Eine nicht genehmigte „Hüttenparty“ mit etwa 150 Teilnehmern musste die Polizeiinspektion Freilassing am späten Freitagabend, 12. November 2021, im Gemeindebereich von Teisendorf auflösen. Der Veranstalter konnte weder die erforderliche gaststättenrechtliche Genehmigung, noch ein Hygieneschutz- und Jugendschutzkonzept vorweisen. Veranstalter und Gäste zeigten sich der Polizei gegenüber einsichtig und kooperativ.
Die Polizeiinspektion Freilassing hat in der Nacht von Freitag, 12. November, auf Samstag erneut eine nicht genehmigte Party mit mehr als 150 meist jungen Leuten im Gemeindegebiet von Teisendorf auflösen müssen. Bereits am vergangenen Wochenende hatten die Beamtinnen und Beamten im Bereich des Abtsdorfer Sees einschreiten ähnlich müssen. Auch dort war es im Rahmen einer „Geburtstagsfeier“ zur Ansammlung von mehreren Hundert Personen gekommen.
Es war kurz vor 23.00 Uhr, als die Polizei mit mehreren Streifenwagenbesatzungen an der am Waldrand gelegenen Hütte eintraf und letztlich eine Vielzahl von teils erheblich alkoholisierten Personen antraf. Der Veranstalter der Party gab sich sogleich zu erkennen und gab an, die Dimension unterschätzt zu haben. Offenbar war die Veranstaltung über die sozialen Netzwerke weiter verbreitet worden. Zugleich wurden die anwesenden Einsatzkräfte um Unterstützung bei der Beendigung der Feier gebeten.
Eine Veranstaltung in dieser Größe ist anzeige- und genehmigungspflichtig. Unter anderem wären neben der notwendigen gaststättenrechtlichen Genehmigung zusätzliche Auflagen zu erfüllen gewesen, wie genügend Toiletten, der Einsatz von Ordnern, die Ausarbeitung und Einhaltung eines Hygieneschutz- sowie ein erforderliches Jugendschutzkonzept.
Einsichtig und kooperativ verhielten sich die Veranstalter gegenüber der Polizei. In gemeinsamer Zusammenarbeit konnte die Veranstaltung friedlich aufgelöst werden. Die meisten Teilnehmer waren zwar enttäuscht und hätten gerne weiter gefeiert, äußerten aber auch Verständnis für die Maßnahme.
Für die Veranstalter wird die Feierlichkeit dennoch ein Nachspiel haben. Die Polizeiinspektion Freilassing wird wegen der begangenen Ordnungswidrigkeiten bei den Verfolgungsbehörden entsprechende Anzeigen vorlegen.