Unfallfahrer kommt von der Fahrbahn ab und landet im Gleisbett
Am Freitagabend teilte die Rettungsleitstelle der Polizeileitstelle um 23.17 Uhr mit, dass auf der L333 bei Altwindeck ein PKW von der Fahrbahn abgekommen sei und im Gleisbett der Deutschen Bahn steht. Es sollten keine Personen mehr im Fahrzeug sein, Feuerwehr und Rettungskräfte waren unterwegs.
Die Bundespolizei wurde informiert und veranlasste die Sperrung des Zugverkehrs. Kräfte der Bundespolizei und der Polizeiwache Eitorf wurden zum Einsatzort entsandt. Bei Eintreffen der Polizeikräfte wurde der 25jährige Fahrer aus Windeck bereits durch Rettungskräfte versorgt. Er hatte den Unfall unverletzt überstanden. Der Fahrer eines weiteren beteiligten Fahrzeuges, ein 25jähriger Windecker, blieb ebenfalls unverletzt.
Nach ersten Angaben befuhr der 25jährige Audifahrer die L333 von Schladern aus kommend in Richtung Altwindeck. Vor der scharfen Rechtskurve in Richtung Schloßberg bremste er sein Fahrzeug ab. Der Audi geriet ins Rutschen, touchierte ein entgegenkommendes Fahrzeug, durchbrach dann eine Leitplanke und fuhr einen mit Bäumen versehenen Steilhang Richtung Gleise hinunter. Im Gleisbett kam der PKW zum Stillstand. Das Gleis von Windeck in Richtung Eitorf war blockiert, das zweite Gleis in Gegenrichtung war frei.
Aufgrund der unklaren Ursache des Unfalles (überhöhte unangepasste Geschwindigkeit ist nicht auszuschliessen) wurde die Sicherstellung des PKW zur Beweissicherung verfügt. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten gestaltet sich die Bergung jedoch aufwändig. In Absprache mit der Bundespolizei und dem Notfallmanager der Deutschen Bahn wird die Bergung des PKW durch einen Schienenkran der DB vorgenommen. Dies wird im Laufe des Samtagmorgen erfolgen. Der Zugverkehr wird über das freie Gleis geführt.
Der Gesamtsachschaden wird auf mehrere 10Tausend Euro geschätzt. An dem Audi entstand Totalschaden, der PKW des Unfallgegners wurde leicht beschädigt. An den Einrichtungen der DB konnten bei der ersten Inaugenscheinnahme keine Schäden festgestellt werden. Bei dem Unfallverursacher ergaben sich keine Hinweise auf eine eingeschränkte Verkehrstüchtigkeit. (Th.)
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