1. Schneverdingen, Gemarkung Heber, tödlicher Verkehrsunfall 2. Bad Fallingbostel, dreimal Fahren ohne Fahrerlaubnis 3. Bad Fallingbostel, Nachts unerlaubt auf dem Kirchturm
1. Schneverdingen, Gemarkung Heber, tödlicher Verkehrsunfall:
Am Samstag, kurz nach 13.00 Uhr, kam es auf der Verbindungsstraße zwischen Hemsen und Heber (Kreisstraße 26, Kilometer 5,0) zu einem tödlichen Verkehrsunfall.
Ein 30-jähriger aus Oldenburg in Holstein befuhr mit seinem Lkw (Sattelzugmaschine mit nicht beladenem Sattelauflieger) die K 26 aus Rtg. Hemsen kommend, in Rtg. Heber fahrend, zum Unfallzeitpunkt eine Rechtskurve. In Gegenrichtung befuhr ein Hamburger mit seiner Familie in einem Pkw die Kreisstraße in Fahrtrichtung Hemsen. Der PKW kollidierte mit dem wohl teilweise auf seiner Fahrspur befindlichen Sattelauflieger. Durch die Wucht des Aufpralls wurden beide beteiligten Fahrzeuge jeweils nach rechts in die angrenzenden Grünstreifen bzw. Gräben geschleudert. Der 44-jährige Fahrzeugführer aus dem PKW verstarb unmittelbar am Unfallort. Die 44-jährige Beifahrerin aus dem PKW sowie der 3-jährige Sohn wurden jeweils mittels Rettungshubschrauber in Krankenhäuser geflogen. Die Kreisstraße wurde gesperrt; Umleitungen wurden eingerichtet. Der PKW ist total zerstört worden; am LKW-Gespann entstand Sachschaden, welcher sich insgesamt auf mindestens 30.000 EUR beläuft.
2. Bad Fallingbostel, dreimal Fahren ohne Fahrerlaubnis:
In drei Fällen kontrollierten Beamte auf der Autobahn Fahrzeugführer bei denen sich im Rahmen der Kontrolle herausstellte, dass sie nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis, bzw. nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis waren.
Am Freitagabend gab der 45-jährige Fahrer eines VW Multivan, der auf der A7 im Bereich Soltau kontrolliert wurde, an im Besitz einer tschechischen Fahrerlaubnis zu sein. Diese habe er jedoch vergessen. Eine Abfrage ergab, dass er nie eine Fahrerlaubnis in Tschechien erworben hat.
Am Sonnabendmittag wurde zunächst ein 31-jähriger Fahrer eines Audi mit Anhänger auf der A7 im Bereich des Walsroder Dreiecks kontrolliert. Dieser verfügte nicht über die erforderliche Fahrerlaubnis der Klasse BE.
Kurz darauf wurde ein 30-jähriger Fahrer eines Opel mit Anhänger auf der A7 im Bereich Bad Fallingbostel kontrolliert. Auch dieser konnte nicht die erforderliche Fahrerlaubnis der Klasse BE vorweisen.
In allen Fällen wurden Strafverfahren eingeleitet und die Weiterfahrt am Kontrollort untersagt.
3. Bad Fallingbostel, Nachts unerlaubt auf dem Kirchturm:
Ein 22-jähriger aus Bad Fallingbostel und ein 23-jähriger aus Walsrode wollten in der Nacht von Sonnabend auf Sonntag die schöne Aussicht auf Bad Fallingbostel genießen und kletterten aus diesem Grund unerlaubt auf das Gerüst am Kirchturm der evangelischen Kirche am Kirchplatz in Bad Fallingbostel. Beim Eintreffen der Polizeibeamten wurden sie im Kirchturm festgestellt. Abgesehen von der Gefahr in die sie sich begeben haben, könnte sie nun ein Strafverfahren wegen Hausfriedensbruch erwarten.
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Polizeiinspektion Heidekreis
Einsatzleitstelle
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