Haftbefehl am Seehafen Rostock vollstreckt
Polizeibeamte des Bundespolizeireviers Rostock-Seehafen stellten bei der Kontrolle und fahndungsmäßigen Überprüfung eines aus Dänemark mit der Fähre einreisenden 39-jährigen Mazedonier fest, dass dieser per Haftbefehl gesucht wurde. Das Amtsgericht Sinsheim hatte ihn im Januar 2020 zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 20,- EUR verurteilt. Da er die Geldstrafe nebst Kosten in Höhe von 2.470,- EUR nicht zahlte, erließ die Staatsanwaltschaft Heidelberg einen Vollstreckungshaftbefehl gegen ihn.
Nach Eröffnung des Haftbefehls zahlte er die geforderte Geldstrafe nebst Kosten und konnte seine Reise weiter fortsetzen.
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