(Rottweil) Gemeinsame Pressemitteilung des Jugendamtes Rottweil und des Polizeipräsidiums Konstanz zu Alkohol-Testkäufen im Landkreis Rottweil

Der Verkauf von branntweinhaltigem Alkohol wie Schnaps, aber auch anderen Spirituosen, ist nach dem Jugendschutzgesetz an Jugendliche unter 18 Jahren verboten. Trotz allem sind Jugendamt und Polizei immer wieder mit betrunkenen Jugendlichen konfrontiert, die im Handel an hochprozentigen Alkohol gelangen konnten. Um das Abgabeverhalten im Einzelhandel und in Tankstellenshops zu überwachen, führen die Polizei und das Jugendamt im Landkreis Rottweil in den nächsten Wochen gezielt Testkäufe durch. Dabei suchen Jugendliche unter Aufsicht von Polizeibeamten und Mitarbeitern des Jugendamtes Geschäfte auf und versuchen, den "verbotenen Alkohol" zu kaufen. "Zwar halten sich die allermeisten Einzelhändler und Tankstellen an das Verkaufsverbot von Spirituosen an Jugendliche, aber es gibt auch immer wieder Händler, die das nicht tun und damit das Jugendschutzgesetz, zumindest fahrlässig, missachten" erläutern die zuständigen Jugendsachbearbeiter der Polizei. Wird an Jugendliche Hochprozentiges verkauft, erfolgt eine Sicherstellung des Alkohols als Beweismittel, eine Rückabwicklung des Kaufes unter polizeilicher Aufsicht und anschließend ein Bußgeldverfahren gegen den Verkäufer, dass sehr empfindlich sein kann. "Wir wollen mit den Testkäufen ein klares Zeichen setzen und hoffen auf die präventive Wirkung der Aktion. Dabei können wir auf die gute Zusammenarbeit zwischen Polizei und Kreisjugendamt setzen, die sich seit Jahren vielfältig bewährt hat" so Bernd Hamann, Leiter des Jugendamtes beim Landratsamt Rottweil. Die Testkäufe unterliegen dabei strengen Maßstäben: die Tester müssen älter als 16 Jahre und geeignet sein. Ihr Einsatz ist freiwillig und nur mit Zustimmung ihrer Eltern möglich. Die Jugendlichen werden durch eine Schulung gezielt auf ihre Aufgabe vorbereitet - so dürfen sie zum Beispiel nicht auf den Verkauf des Alkohols drängen und müssen wahrheitsgemäße Angaben über ihr Alter machen. Während des gesamten Ablaufs, den sie jederzeit beenden können, betreut sie eine erwachsene Amtsperson. Rückfragen bitte an: Jörg-Dieter Kluge Polizeipräsidium Konstanz Pressestelle Telefon: 07531 995-1019 E-Mail: konstanz.pp.sts.oe@polizei.bwl.de