Kontrollen zur Einhaltung der Infektionsschutzbestimmungen werden flächendeckend fortgesetzt – Bilanz vom Wochenende (19.-22.11.2021)
MITTELFRANKEN. (1586) Am zurückliegenden Wochenende (19.-22.11.2021) führte das Polizeipräsidium Mittelfranken erneut Kontrollen zur Einhaltung der geltenden Infektionsschutzbestimmungen durch. In enger Abstimmung mit den örtlich zuständigen Verwaltungsbehörden nahmen die Einsatzkräfte der Polizei dabei erneut vor allem die geltenden Zugangsregelungen innerhalb der Gastronomie ins Visier ihrer Überprüfungen.
Im Zeitraum zwischen Freitag und Montag stehen im Zuständigkeitsbereich der mittelfränkischen Polizei Kontrollen in 398 Betrieben zu Buche. Davon entfielen alleine 339 Überprüfungen auf den Bereich der Gastronomie einschließlich Clubs und Diskotheken. Die Einsatzkräfte stellten während der Kontrollen insgesamt 48 Verstöße gegen die bestehenden 3G-, 3G Plus- und 2G-Regelungen fest. Darüber hinaus beanstandeten die Beamten in 30 Fällen Verfehlungen gegen die Maskenpflicht.
Mit Blick auf die pandemische Lage appelliert das Polizeipräsidium Mittelfranken eindringlich an die Bevölkerung, die bestehenden Infektionsschutzbestimmungen zu beachten. Dabei richtet sich dieser Aufruf gezielt auch an Gewerbetreibende und Gastronomen, denen bei der Umsetzung der rechtlichen Vorgaben zum Infektionsschutz eine besondere Verantwortung zukommt. Entsprechende Kontrollen der Polizei zur Überwachung der geltenden Bestimmungen sind auch für die kommenden Wochen geplant.
In Nürnberg wird das Personal der Verkehrsbetriebe (VAG Nürnberg) punktuell von Polizeibeamten begleitet werden. Unabhängig von der pandemischen Lage setzt das Polizeipräsidium Mittelfranken mit dieser Kooperation ein Zeichen gegen wiederholte Anfeindungen und Übergriffe auf das Personal der VAG Nürnberg. Im Rahmen ihrer Zusammenarbeit werden die Einsatzkräfte die Verkehrsbetriebe jedoch auch bei den Kontrollen zur Einhaltung der Maskenpflicht sowie der kommenden Zugangsregelung (3G) für den öffentlichen Personennahverkehr unterstützen.
Erstellt durch: Markus Feder