Verkauf von verdorbenem Fisch aus verschmutztem Lieferwagen durch Polizei gestoppt: Entsorgung von 450 Kilogramm
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Kassel-Mitte:
Einen ungewöhnlichen Einsatz hatte am Samstagmorgen eine Streife des Polizeireviers Mitte in der Kasseler Innenstadt: Ein aufmerksamer Passant hatte gegen 9:30 Uhr die Polizei angerufen, da ein Mann in der Hedwigstraße aus einem Lieferwagen heraus Waren verkaufte und ihm dies verdächtig vorkam. Als kurze Zeit später die alarmierten Polizeibeamten eintrafen, stellte der mutmaßliche Verkäufer, der auf der Ladefläche des Transporters mit einer Waage hantierte, abrupt seine Arbeiten ein. Gleichzeitig schlug den Polizisten ein beißender Fischgeruch entgegen. Wie die Streife bei einer genaueren Nachschau feststellte, war der Laderaum des Fahrzeugs voll mit Styroporboxen, in denen sich Fisch, Muscheln, Krebse, Garnelen und weitere Meerestiere bei einer Außentemperatur von 10 Grad nahezu ohne Kühlung befanden. Darüber hinaus waren einige Boxen umgefallen und die Waren lagen auf dem verschmutzten Boden des Lieferwagens (siehe Fotos). Neben dem 49-jährigen Verkäufer, ein in Tschechien lebender Mann mit vietnamesischer Staatsangehörigkeit, trafen die Polizisten auf zwei Männer, die glaubhaft angaben, dass sie dort Fisch kaufen wollten. Nach ihren Angaben waren sie durch eine Anzeige in einem sozialen Netzwerk auf den stattfindenden Verkauf aufmerksam geworden.
Nach ersten Ermittlungen der Beamten hatte der 49-Jährige die Waren am Vortag in den Niederlanden gekauft und zum Weiterverkauf nach Kassel gebracht. Zusätzlich gekühlt worden waren die Boxen, in denen sich nur noch Reste von Eis befanden, offenbar nicht mehr.
Die telefonische Rücksprache mit der zuständigen Lebensmittelbehörde erhärtete schließlich den Verdacht der Polizisten, dass der beißende Geruch auf verdorbene Waren hindeutet.
Sie veranlassten daher die Entsorgung der 450 Kilogramm Fischwaren durch ein darauf spezialisiertes Unternehmen. Gegen den 49-Jährigen, der die Beamten auf das Revier begleiten musste, leiteten sie Anzeigen wegen Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz, die Gewerbeordnung und das Aufenthaltsgesetz ein. Da der Tatverdächtige in Deutschland keinen Wohnsitz hat, entließen ihn die Polizisten erst nach Zahlung einer Sicherheitsleistung wieder auf freien Fuß.
Ulrike Schaake
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