Ohne Fahrerlaubnis mit dem Auto zur Führerscheinprüfung – Nachtrag

Nachtrag zur Pressemitteilung Ziffer 2 vom 23. November 2021 Der 37-jährige Führerscheinbewerber, der am Montagnachmittag (22. November) mit dem Auto zur praktischen Fahrprüfung angereist war, war nach derzeitigem Sachstand nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Nach eigenen Angaben will er im Besitz eines im Ausland ausgestellten Führerscheins sein, der in Deutschland jedoch bereits nach Ablauf von sechs Monaten seine Gültigkeit verloren hätte. Entgegen einer ersten Information traf sich der vom TÜV Regionalstandort Bergheim gestellte Prüfer vor einer Fahrschule in Frechen mit dem Fahrlehrer, um von dort aus die Prüfungsfahrt zu beginnen. Die Ermittlungen des Verkehrskommissariats dauern an. (he) Rückfragen von Medienvertretern bitte an: Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Telefon: 02233 52-3305 Fax: 02233 52-3309 Mail: pressestelle.rhein-erft-kreis@polizei.nrw.de