Tötungsdelikt unter Ex-Ehepartnern – Aktueller Ermittlungsstand
BAD WINDSHEIM. (1623) Wie mit Meldung 1617 berichtet, nahmen Polizeibeamte in Bad Windsheim am Sonntag (28.11.2021) infolge eines mutmaßlichen Tötungsdelikts zum Nachteil einer 33-jährigen Frau deren Ex-Ehepartner fest. Zwischenzeitlich ergab eine Obduktion Erkenntnisse zur Todesursache. Gegen den 41-jährigen Tatverdächtigen wurde zwischenzeitlich ein Untersuchungshaftbefehl erlassen.
Nach einem verdächtigen Anruf des 41-Jährigen hatte eine Streife der Polizeiinspektion Bad Windsheim die betroffene Wohnung in der Bodenfeldstraße überprüft und dort die tote 33-jährige Ex-Frau des Mannes vorgefunden. Die Beamten nahmen den 41-Jährigen daraufhin fest.
Eine am heutigen Tag (29.11.2021) durchgeführte Obduktion ergab, dass die 33-Jährige durch Stichverletzungen in Hals und Oberkörper zu Tode kam.
Nachdem die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth gegen den Festgenommenen Haftantrag wegen Totschlags gestellt hatte, erließ der zuständige Ermittlungsrichter am Amtsgericht Fürth heute einen Untersuchungshaftbefehl gegen den 41-jährigen Tatverdächtigen.
Die weiteren Auskünfte in diesem Verfahren erteilt die Pressestelle der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth unter der Telefonnummer 0911 321 - 2780 oder über pressesprecher@sta-nfue.bayern.de.
Erstellt durch: Michael Konrad