Geldstrafe und Fahrverbot für Sprinter-Fahrer
Anfang Mai fiel einer Streifenwagenbesatzung des Nettetaler Verkehrsdienstes in Lobberich ein Sprinter auf, der mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit unterwegs war. In einer 30-er Zone war der Fahrer mit etwa 90 km/h unterwegs. Zwischen zwei Ortschaften überholte der Fahrer bei erlaubten 70 km/h mit ca. 100 km/h mehrere Autos. In Breyell kam es dann zu einer Gefährdung einer unbeteiligten Autofahrerin. Das Streifenteam stoppte den 38-jährigen Fahrer aus Nettetal kurz danach und fertigte eine Strafanzeige wegen des Verdachts des illegalen Rennens gemäß § 315d StGB. Der Fall wurde jüngst vor dem Amtsgericht Nettetal verhandelt. Im Ergebnis verhängte das Gericht ein Fahrverbot von sechs Monaten und eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 20 Euro. "Rasen" ist kein Kavaliersdelikt und auch keine kleine Ordnungswidrigkeit, es kann sich zu einen Straftatbestand verwandeln. Wer rast, gefährdet die Gesundheit und das Leben seiner Mitmenschen. /wg (1011)
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