Verkehrslage in der Oberpfalz am Dienstag – Tipps der Polizei
OBERPFALZ. In der Oberpfalz herrschen am heutigen Dienstag winterliche Verhältnisse, die auch zu einem erhöhten Verkehrsunfallaufkommen führten. Die Polizei gibt Verkehrsteilnehmern Tipps zur Sicherheit.
Am Dienstag, den 30. November 2021 herrschen auf den Oberpfälzer Straßen winterliche Verhältnisse. In der Zeit von 06.00 bis 15.00 Uhr ereigneten sich insgesamt 160 Verkehrsunfälle. Bei etlichen Unfällen geht man von einem Bezug zu Glätte aus. Besonders seit 11.00 Uhr werden ganz verstärkt Verkehrsunfälle gemeldet (111 der 160 Unfälle) . Bei 9 Verkehrsunfällen wurden ein oder mehrere Verletzte gemeldet. Zudem kam und kommt es in über 40 Fällen zu Verkehrsbehinderungen, ausgelöst beispielsweise durch liegengebliebene LKW.
Die Glätteunfälle verteilten sich auf die gesamte Oberpfalz – alle Straßenarten und Landkreise waren und sind betroffen. Es kommt weiterhin zu vereinzelten Verkehrsbehinderungen.
Aufgrund des verstärkt einsetzenden Winters gibt die Polizei folgende
Tipps und Hinweise
Rüsten Sie Ihr Fahrzeug mit Winterreifen aus, wenn Sie auch bei winterlichen Straßenverhältnissen auf Ihr Fahrzeug angewiesen sind.
Denken Sie auch an Eiskratzer und Besen zum Schnee abfegen.
Säubern Sie alle Scheiben von Eis und Schnee, dies gilt auch für Beleuchtung und Kennzeichen. Zudem müssen auch Schnee und Eis vom Dach entfernt werden, damit diese nicht auf andere Verkehrsteilnehmer herunterfallen oder deren Sicht beeinträchtigen.
Überprüfen Sie die Fahrzeugbatterie, damit sie auch bei winterlichen Temperaturen ihren Dienst verrichtet.
Füllen Sie das Scheibenwaschwasser auch mit ausreichendem Frostschutz auf.
Durch helle und farblich auffällige Kleidung können Radfahrer und Fußgänger selbst einen Beitrag zu Ihrer Sicherheit leisten. Reflektierende Materialien oder Accessoires, beispielsweise an Jacken oder Taschen, erhöhen die Sichtbarkeit auch schon aus größerer Entfernung deutlich.
Für sämtliche Fahrzeuge gilt: Licht an!
Für Grundstückseigentümer: Denken Sie an Ihre Verkehrssicherungspflicht! Vergessen Sie nicht die ggf. geltende Räum- und Streupflicht.
Trotz Winterreifen ist jeder Fahrzeugführer verpflichtet seine Fahrgeschwindigkeit den Straßen-, Verkehrs-, Witterungs- und Sichtverhältnissen anzupassen.
Bei Schnee- und Eisglätte verlängert sich der Bremsweg um ein Vielfaches!
Das Polizeipräsidium Oberpfalz wünscht allzeit gute Fahrt.