Kreis Kleve – Information zur Gültigkeit von ausländischen Führerscheinen
Ein 40-jähriger Mann aus Straelen wurde am Dienstag (30. November 2021) im Bereich Weeze in einen Verkehrsunfall verwickelt. Dabei fiel den Polizeikräften auf, dass der Straelener, der seit sechs Jahren in Deutschland lebt, noch seinen Führerschein aus dem Kosovo vorzeigte. Der 40-Jährige gab an, nicht gewusst zu haben, dass seine Fahrerlaubnis mittlerweile innerhalb der EU keine Gültigkeit mehr habe.
In Deutschland können alle Ausländer sechs Monate von ihrer Fahrerlaubnis, die sie im Ausland erworben haben, unbeschränkt Gebrauch machen. Mit Ablauf von sechs Monaten Inlandsaufenthalt muss der Führerschein bei einigen Personen jedoch umgeschrieben sein.
Einigen Ausländern ist diese Regelung nicht bekannt oder sie haben versäumt, die Frist einzuhalten.
Betroffen sind nur Personen, die nicht aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum stammen, also z.B. Staatsangehörige aus der Ukraine, Kasachstan, der Türkei, Serbien, Albanien, Russland oder dem Kosovo.
Wer also nach den sechs Monaten seinen Führerschein nicht beim Straßenverkehrsamt hat umschreiben lassen und weiterhin ein Kraftfahrzeug in Deutschland führt, begeht eine Straftat und zwar das Fahren ohne Fahrerlaubnis. (ms)
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