BPOL NRW: Fahndungserfolg für die Bundespolizei – Zwei Haftbefehle führen zu 239 Tage Haft

Am Mittwochabend (01. Dezember) ist durch Beamte der Bundespolizei am Münsteraner Hauptbahnhof ein gesuchter Straftäter festgenommen worden. Im Rahmen einer polizeilichen Kontrolle stellten die Einsatzkräfte fest, dass gegen den 31-jährigen Mann zwei Haftbefehle und eine Aufenthaltsermittlung seitens der Staatsanwaltschaft Münster bestanden. Bereits im Oktober und November 2020 wurden der Deutsche aufgrund von Eigentums- und Betäubungsmitteldelikten zu Geldstrafen verurteilt. Zusammengerechnet hätte der Mann 2400 Euro zahlen müssen. Da er bis dato lediglich einen geringen Betrag gezahlt hatte, wurden nun zwei Haftbefehle erlassen. Die Ersatzfreiheitsstrafe beträgt 239 Tage. Der polizeibekannte Mann verbringt Weihnachten und den Jahreswechsel nun in der Justizvollzugsanstalt. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Münster Pressestelle Tobias Bußkamp Telefon: +49 (0) 251 97437 - 1012 E-Mail: presse.ms@polizei.bund.de Internet: Bahnhofstr. 1 48143 Münster Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.