BPOLD PIR: Gegendarstellung zu Medienberichten: Siebenjähriger aus sächsischer Grundschule abgeschoben
Seit dem 1. Dezember 2021 häufen sich Medienberichte über eine Abschiebung eines siebenjährigen Jungen und seiner Mutter aus Delitzsch. Die Bundespolizei hätte den Jungen dabei direkt aus der Grundschule abgeholt. Verschiedene Medien beziehen sich mit Verweis auf eine Meldung des sächsischen Flüchtlingsrates auf diese Information. Kritik aus Politik und in den sozialen Netzwerken wird an dem Vorgehen geübt.
Die Bundespolizeidirektion Pirna stellt hiermit für die Bundespolizei in Mitteldeutschland klar:
Die Zuständigkeit für aufenthaltsbeendende Maßnahmen liegt im Inland bei den Landesbehörden. An dem beschriebenen Sach-verhalt und kritisierten Abläufen war die Bundespolizei nicht beteiligt. Die Entscheidung über die Abschiebung der Personen wurde von den zuständigen Landesbehörden getroffen. Die Abholung des Jungen erfolgte durch die Sächsische Polizei.
Ich bitte um (unverzügliche) Richtigstellung der Berichterstattung.
Hinweis:
Die Bundespolizeidirektion Pirna steht jederzeit für eine offene Kommunikation auch bei kritischen Sachverhalten zur Verfügung. Leider gingen in diesem Falle keine Medienanfragen vor der Berichterstattung ein.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeidirektion Pirna
Pressestelle
Marcel Pretzsch
Telefon: 03501 795-7021
E-Mail: presse.pirna@polizei.bund.de