Bundesweiter Aktionstag zur Bekämpfung von Hasskriminalität – Drei Objekte in Unterfranken durchsucht
REGION MAIN-RHÖN. Im Laufe des Mittwochs haben Polizei und Justiz ein deutliches Zeichen gegen Hasskriminalität gesetzt und zahlreiche Durchsuchungsbeschlüsse im Bundesgebiet vollzogen. Von den Maßnahmen betroffen waren auch drei Objekte in der Region Main-Rhön. Gegen einen 69-Jährigen und zwei Jugendliche laufen Ermittlungsverfahren wegen unterschiedlicher Straftatbestände.
Im Rahmen des Aktionstags durchsuchte die unterfränkische Polizei die Wohnung eines 69-jährigen Schweinfurters, dem Volksverhetzung vorgeworfen wird. Er soll nach vorliegenden Ermittlungserkenntnissen ausländerfeindliches Bildmaterial über die sozialen Medien verbreitet haben. Bei den anderen beiden Beschuldigten handelt es sich um zwei Jugendliche im Alter von 16 und 17 Jahren, die aus den Landkreisen Schweinfurt bzw. Rhön-Grabfeld stammen. Ermittelt wird in diesen beiden Fällen wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen, da NS-verherrlichendes Material in WhatsApp-Gruppen verbreitet wurde.
Die Einsatzkräfte stellten in den Wohnungen der Tatverdächtigen Beweismaterial sicher, das nun ausgewertet werden muss. Die noch andauernden Ermittlungen werden von der Kriminalpolizei Schweinfurt unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft durchgeführt.
Die unterfränkische Polizei weist deutlich darauf hin, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist. Wer Hass und Hetze im Netz verbreitet, muss jederzeit damit rechnen, strafrechtlich zur Verantwortung gezogen zu werden. Die Grenze der Meinungsfreiheit ist spätestens dann überschritten, wenn die Würde von Menschen angegriffen wird. Bei Veröffentlichungen mit strafbarem Inhalt leitet die Polizei konsequent Ermittlungsverfahren ein. Den Beschuldigten drohen je nach Tatvorwurf empfindliche Geld- und Freiheitsstrafen.
Sie wurden selbst im Netz bedroht oder beleidigt? Sie haben Hasspostings festgestellt und möchten helfen?
Zivilcourage!
Melden Sie Hate Speech direkt im sozialen Netzwerk und benachrichtigen Sie Betroffene von Hate Speech über entsprechende Netzinhalte!
Gegenrede!
Auch aktive und sachliche Gegenrede (Counter Speech) kann eine Möglichkeit sein, Hasskommentaren entgegenzutreten!
Melden!
Wenn Sie selbst mit Hate Speech konfrontiert werden, dann dokumentieren und sichern Sie die festgestellten Inhalte (Screenshot, Internetadresse und Ersteller sowie Datum und Uhrzeit) und melden Sie diese der nächsten Polizeiinspektion oder Staatsanwaltschaft!
Blockieren!
Wenn Sie die Möglichkeit haben, blockieren Sie Personen, die Hate Speech verbreiten und löschen Sie den betreffenden Beitrag!
Distanz!
Beenden Sie konsequent die Kommunikation, wenn die Gegenrede ohne Erfolg bleibt!