Nachtrag zur Medieninformation vom 03.12.2021 des Polizeipräsidium München
1849. Polizeilicher Schusswaffengebrauch – Ramersdorf
Am Freitag, 03.12.2021, gegen 07:30 Uhr, sollte durch einen Gerichtsvollzieher eine Zwangsräumung in einer Wohnung in der Balanstraße in München durchgeführt werden. Der 46-jährige von dieser Maßnahme Betroffene weigerte sich jedoch, seine Wohnung zu öffnen. Er drohte damit, dass er eine Waffe besitze und dass etwas passieren würde, wenn jemand die Wohnung öffnen würde.
Aus diesem Grund wurde zunächst auf eine zwangsweise Öffnung der Wohnungstür verzichtet. Es erfolgte eine in solch einem Fall übliche Verständigung von Spezialeinsatzkräften der Polizei. Nach dem bisher aktuellen Ermittlungsstand kam es im Rahmen des Einsatzes dieser Spezialeinsatzkräfte schließlich gegen 10:40 Uhr zu einem polizeilichen Schusswaffengebrauch in der betreffenden Wohnung. Grund hierfür war, dass der 46-Jährige die Polizeibeamten mit einer silbernen Schußwaffe bedrohte. Hinsichtlich der Funktionsfähigkeit dieser Schußwaffe laufen aktuell die notwendigen kriminaltechnischen Untersuchungen. Der 46-Jährige wurde verletzt und nach sofortiger notärztlicher Versorgung in ein Krankenhaus gebracht. Aktuell besteht für ihn keine Lebensgefahr.
Die weiteren kriminalpolizeilichen Ermittlungen übernimmt das Kommissariat 26 des Polizeipräsidiums München.
Die Untersuchung zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Schusswaffengebrauchs wird wie üblich unter der Sachleitung der Staatsanwaltschaft München I durch das Bayerische Landeskriminalamt geführt.