Vorlage gefälschter 2G-Nachweise beim Arbeitgeber hat strafrechtliche Konsequenzen – Wohnungen von zwei Männern durchsucht (Nürtingen/Aichtal)

Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Stuttgart und des Polizeipräsidiums Reutlingen: Unter anderem wegen Gebrauchs unrichtiger Gesundheitszeugnisse ermitteln die Staatsanwaltschaft Stuttgart und das Polizeirevier Filderstadt gegen zwei Männer im Alter von 25 und 36 Jahren aus Nürtingen und Aichtal. Den beiden offenbar nicht gegen Corona geimpften Arbeitnehmern wird vorgeworfen, an ihrer Arbeitsstelle falsche Genesenenausweise vorgelegt zu haben, um der Testpflicht zu entgehen. Der Jüngere legte zusätzlich einen gefälschten Impfausweis vor. Nachdem der Arbeitgeber nach Prüfung der Dokumente konkreten Verdacht geschöpft und die Polizei alarmiert hatte, durchsuchten die Ermittler des Polizeireviers Filderstadt am Freitagmorgen mit einem von der Staatsanwaltschaft Stuttgart erwirkten, richterlichen Beschluss bei den beiden in Nürtingen und Aichtal wohnhaften Verdächtigen. Dabei wurden neben den gefälschten Nachweisen Beweismittel wie Handys, Tablet und Laptop beschlagnahmt, die nun ausgewertet werden. Den beiden Männern drohen nun Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr oder Geldstrafen. Außerdem müssen die beiden Arbeitnehmer mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen. (ak) Rückfragen bitte an: Andrea Kopp (ak), 07121/942-1101 Polizeipräsidium Reutlingen Telefon: Mo. - Fr./7:00 bis 17:00 Uhr: 07121/942-1111 außerhalb dieser Zeiten: 07121/942-2224 E-Mail:reutlingen.pp.pressestelle@polizei.bwl.de