Bundespolizeidirektion München: Grenzkontrolle bei Griesen: Drei Anzeigen und ein Haftbefehl
Bundespolizei stoppt Quartett auf B23
Die Bundespolizei hat am Montag (6. Dezember) bei Griesen vier Männer festgenommen. Der türkische Pkw-Fahrer wird beschuldigt, zwei irakische Mitfahrer eingeschleust zu haben. Im Wagen war außerdem noch ein weiterer Türke, der mit einem Haftbefehl gesucht wurde. Er hatte Justizschulden von knapp 2.000 Euro.
Das Fahrzeug mit deutschen Kennzeichen war auf der B23 in Richtung Garmisch-Partenkirchen unterwegs. Bei der Grenzkontrolle konnte sich lediglich der Fahrzeugführer ausweisen. Der 28-Jährige, der im Landkreis Heilbronn gemeldet ist, verfügt über eine deutsche Aufenthaltserlaubnis. Von seinen drei Begleitern, 23 und 24 Jahre alt, führte keiner die erforderlichen Einreisepapiere mit. Wie sich herausstellte, waren die zwei Iraker auf der Rückbank in der Vergangenheit bereits in Deutschland registriert worden. Daher wurden die beiden Männer wegen ihrer illegalen Einreiseversuche angezeigt und anschließend an die für sie zuständigen Ausländerbehörden in Baden-Württemberg weitergeleitet. Dort wird dann über ihren Verbleib im Land zu entscheiden sein. Gegen ihren Fahrer ermittelt die Garmisch-Partenkirchner Bundespolizei wegen Einschleusens von Ausländern. Er konnte nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen seine Reise fortsetzen.
Auch für seinen Landsmann auf dem Beifahrersitz ging die Reise mit einiger Verzögerung weiter. Nachdem die Bundespolizisten seine Identität geklärt hatten, fanden sie nicht nur heraus, dass er eine deutsche Niederlassungserlaubnis hat, sondern dass er auch von der Staatsanwaltschaft in Oldenburg gesucht wurde. Der 28-Jährige war bereits im Jahr 2019 vom Amtsgericht Cloppenburg wegen Trunkenheit im Verkehr und Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Da der türkische Staatsangehörige aber seither nur einen Teil der Strafe beglichen hatte, waren noch 1.980 Euro offen. Dem Verhafteten gelang es, das Geld aufzutreiben und seine Schulden im Bundespolizeirevier zu bezahlen. Somit blieb ihm eine 66-tägige Ersatzfreiheitsstrafe erspart.
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