BPOL NRW: 51-Jähriger fährt betrunken mit Fahrrad durch Hauptbahnhof und unterschlägt 15 Jahre – Bundespolizei unterbindet Weiterfahrt
Gestern Abend (7. Dezember) trafen Bundespolizisten im Gelsenkirchener Hauptbahnhof auf einen alkoholisierten Fahrradfahrer. Der Mann machte gegenüber den Polizisten offensichtlich falsche Angaben zu seinen Personalien. Sein Fahrrad verblieb zudem auf der Wache.
Gegen 22:00 Uhr bemerkten Einsatzkräfte der Bundespolizei im Hauptbahnhof Gelsenkirchen einen Mann, der mit dem Fahrrad verbotswidrig durch die Haupthalle fuhr. Als der Mann die Beamten erblickte, stieg er ab und versuchte ein Aufeinandertreffen mit den Polizisten zu vermeiden.
Dennoch hielten die Uniformierten den 51-Jährigen an und kontrollierten ihn. Zunächst erklärte er, dass er keinen Ausweis mit sich führen würde, weswegen er mündliche Angaben zu seinen Personalien machte. Demnach sei der Mann 36-Jahre alt gewesen. Dies kam den Beamten unrealistisch vor, somit geleiteten sie den Fahrradfahrer zur Wache.
Bei einer Durchsuchung fanden die Bundespolizisten dann doch den Personalausweis des Gelsenkircheners, wonach dieser 51-Jahr alt war.
Ein Atemalkohltest ergab, dass er mit fast einem Promille zudem nicht verkehrstüchtig war.
Die Einsatzkräfte untersagten dem tatsächlich 51-Jährirgen die Weiterfahrt und stellten das Fahrrad vorläufig sicher.
Zudem leiteten sie unter anderem Ordnungswidrgkeitenverfahren wegen falscher Namensangabe und wegen des Fahrradfahrens im Bahnhof ein.
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