Rheinisch-Bergsicher Kreis – Vier Fahrten unter Einfluss von Betäubungsmitteln am vergangenen Dienstag

Am gestrigen Dienstag (07.12.) gegen 09:30 Uhr wurde ein 31-jähriger Bergisch Gladbacher im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle durch Polizeibeamte auf der Straße Kiefernweg in Bergisch Gladbach angehalten und kontrolliert. Während der Kontrolle zeigte er deutliche Auffälligkeiten, die auf einen Betäubungsmittelkonsum hinwiesen. Der 31-Jährige räumte den Konsum von Marihuana ein und wurde zwecks Blutprobenentnahme in ein nahegelegenes Krankenhaus gebracht. Am Abend gegen 19:30 Uhr kam eine 34-Jährige mit ihrem Pkw der Marke Ford zur Polizeiwache Bergisch Gladbach, um eine Anzeige zu erstatten. Die Polizeibeamten erkannten mehrere Anzeichen, die auch bei ihr auf einen Drogenkonsum hinwiesen. Ein freiwillig durchgeführter Drogenvortest verlief positiv auf THC. Da nun der Verdacht des Führens eines Kraftfahrzeuges unter Betäubungsmitteleinfluss bestand, verblieb die 34-Jährige zwecks Blutprobenentnahme vorerst auf der Polizeiwache. Circa drei Stunden später wurde eine 45-Jährige aus Overath in ihrem Pkw der Marke Opel auf der Overather Straße in Bensberg angehalten und kontrolliert, da auch in diesem Fall diverse Anzeichen hinsichtlich eines Betäubungsmittelkonsums erkennbar waren. Ein freiwillig durchgeführter Drogenvortest verlief positiv auf Amphetamin sowie THC. In eine Blutprobenentnahme willigte die Beschuldigte ausdrücklich nicht ein. Die Blutprobe wurde daraufhin durch die Polizisten auch gegen ihren Willen angeordnet und die 45-Jährige wenig später für die Blutprobenentnahme zur nahegelegenen Polizeiwache verbracht. Gegen 22:40 Uhr wurde ein 27-Jähriger in seinem Mercedes auf der Kölner Straße in Overath im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle angehalten und kontrolliert. Erneut erfolgte aufgrund diverser Auffälligkeiten ein Drogenvortest, welcher in diesem Fall positiv auf Amphetamin und Kokain ausfiel. Zwecks Blutprobenentnahme durch einen Arzt wurde auch er daraufhin zur nahegelegenen Polizeiwache verbracht. Allen vier Verkehrsteilnehmern wurde das Führen von Kraftfahrzeugen vorerst untersagt. Es wurden Bußgeldverfahren eingeleitet, die ein hohes Bußgeld sowie ein mindestens einmonatiges Fahrverbot nach sich ziehen. Zudem prüft das Straßenverkehrsamt in solchen Fällen einen dauerhaften Entzug der Fahrerlaubnis. (ch) Rückfragen bitte an: Kreispolizeibehörde Rheinisch-Bergischer Kreis Pressestelle, RBe Höfelmanns Telefon: 02202 205 120 E-Mail: pressestelle.rheinisch-bergischer-kreis@polizei.nrw.de