(UL) Blaubeuren – Polizei ermittelt Flüchtige / Am Dienstag büßte eine Frau nach einem Unfall in Blaubeuren den Führerschein ein.
Gegen 14.40 Uhr fuhr eine 79-Jährige mit ihrem Suzuki Auf den Reisenden von einem Parkplatz los. Dabei beschädigte sie einen BMW, berichtete eine Zeugin später der Polizei. Wie die Zeugin weiter berichtete, fuhr die Verursacherin davon, ohne sich um den Schaden zu kümmern. Die Beobachterin handelte richtig und rief die Polizei. Die ermittelte die Flüchtige schnell. Nach Einschätzung der Ermittler war die Seniorin erkennbar nicht mehr in der Lage, sicher Auto zu fahren. Darum behielten die Beamten ihren Führerschein ein. Den Schaden am BMW schätzt die Polizei auf mehrere hundert Euro. Der Polizeiposten Blaubeuren (0731/1880) hat die Ermittlungen aufgenommen.
Die Polizei informiert: Im Jahr 2020 hat sich nach etwa jedem fünften Verkehrsunfall der Verursacher unerlaubt von der Unfallstelle entfernt. Für Autofahrer ist eine Beschädigung am Auto ärgerlich. Vor allem, wenn der Verursacher nicht bekannt ist. Denn dann muss der Betroffene die Kosten für den Schaden selbst übernehmen. Ist der Verursacher des Unfalles bekannt, wird der Schaden über die Versicherung des Verursachers reguliert. Nicht nur aus diesem Grund hat der Autofahrer nach einem Unfall nicht einfach wegzufahren. Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Wer einen Unfall verursacht, hat sich darum zu kümmern oder die Polizei zu verständigen. Sonst droht Geldstrafe oder Haftstrafe und der Führerscheinentzug. Wenn die Polizei zum Unfall gerufen wird, ist dagegen meist nur ein geringes Bußgeld fällig.
Jürgen Rampf / Wolfgang Jürgens, Tel. 0731/188-1111
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