BPOL NRW: Bundespolizei stellt 18.000 EUR auf der A 40 bei Straelen sicher
Am späten Samstagabend, 11. Dezember 2021 um 23:45 Uhr, überprüfte eine Streife des gemeinsamen Polizeiteams einen 29-jährigen Ukrainer in einem VW Passat mit Berliner Zulassung auf der Bundesautobahn A 40 bei Straelen. Zum Reiseziel und Reisezweck befragt gab der Reisende an, dass er aus Gent (Belgien) komme. Dort habe er sich mit Freunden getroffen und sei auf dem Rückweg nach Berlin. Weiter wurde er zu verbotenen oder meldepflichtigen Gegenständen, insbesondere nach Waffen, Betäubungsmitteln oder Bargeld von mehr als 10.000 EUR befragt. Diese Frage verneinte der sichtlich nervöse Ukrainer. Im Rahmen der anschließenden Durchsuchung konnten in der Jackeninnentasche zwei Briefumschläge mit insgesamt 18.000 EUR aufgefunden und sichergestellt werden. Der Mann wurde daraufhin zwecks weiterer polizeilicher Maßnahmen zum Bundespolizeirevier in Kempen gebracht und anschließend dem Zollfahndungsamt Essen im Hinblick auf die Einleitung des Clearingverfahrens und Übernahme weiterer Ermittlungen übergeben.
Nach dem Zollverwaltungsgesetz wird der Verkehr mit Barmitteln und gleichgestellten Zahlungsmitteln über die Grenzen Deutschlands zu anderen Mitgliedsstaaten der EU in erster Linie durch die Kontrolleinheiten des Zolls an den Grenzen und im Landesinneren überwacht. Neben den Zollbediensteten sind auch Beamte der Bundespolizei zur Durchführung der Kontrollen befugt. Grundsätzlich sind bei der Ein- und Ausreise nach Deutschland aus einem Mitgliedstaat der EU mitgeführte Barmittel von mehr als 10.000 EUR auf Befragen mündlich anzuzeigen. Wenn Reisende diese nach Aufforderung nicht oder unvollständig anzeigen, handeln sie ordnungswidrig.
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