Borken – Mit E-Scooter unversichert gefahren

Auch E-Scooter brauchen für die Teilnahme am Straßenverkehr eine Versicherung. Das musste sich am Mittwoch in Borken der Fahrer eines solchen Elektrokleinstfahrzeugs vorhalten lassen. Polizeibeamte hatten den 23-Jährigen kontrolliert, als er am Nachmittag die Straße Landwehr befuhr. Für den E-Scooter bestand keine Versicherung. Die Beamten leiteten ein Strafverfahren ein. Hintergrundinformation zum Thema: Der Gesetzgeber schreibt auch für bestimmte Elektrokleinstfahrzeuge vor, dass ihre Fahrer damit nicht ohne Versicherung im Straßenverkehr unterwegs sein dürfen. Schließlich können schon bei verhältnismäßig geringen Geschwindigkeiten folgenreiche Unfälle passieren. Wenn eine gültige allgemeine Betriebserlaubnis für den E-Scooter vorliegt beziehungsweise ein Certificate of Conformity (COC), lässt sich für das Fahrzeug eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen. Wichtig: Wer einen Elektrotretroller fahren will, sollte sich also genau darüber informieren, ob das entsprechende Modell im öffentlichen Straßenverkehr erlaubt ist. Und jeder Fahrende eines solchen E-Scooters sollte sich mit den Regeln und Bestimmungen vertraut machen, die dafür gelten. Das Bundesverkehrsministerium hat dazu im Internet viel Wissenswertes gebündelt: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/elektrokleinstfahrzeuge-verordnung-faq.html Kontakt für Medienvertreter: Kreispolizeibehörde Borken Thorsten Ohm Telefon: 02861-900 2204