BPOLI C: Deutsche mit verbotenen Feuerwerkskörpern aus Tschechien festgestellt

Am Dienstag, den 22.12.2021, um 16:30 Uhr konnten Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Chemnitz Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz feststellen. Ein 21- jähriger und ein 19- jähriger Deutscher wurden nach erfolgter Einreise aus Tschechien einer Kontrolle in der Ortslage Bärenstein unterzogen. Bei der Nachschau im Fahrzeug konnten verschiedene Feuerwerkskörper der Kategorie F 4 festgestellt werden. Die Feuerwerkskörper sind erlaubnispflichtige bzw. nicht zugelassene Feuerwerkskörper aus Tschechien. Die Netto- Explosivmasse aller sichergestellten Feuerwerkskörper hat circa 2,5 Kilogramm betragen. Die Pyrotechnik wurde sichergestellt. Die beiden deutschen Staatsangehörigen müssen sich nun wegen Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz verantworten. Vielen ist nicht bewusst, dass Sie sich nicht nur den Gefahren aussetzen, sondern auch noch strafbar machen. Denn der Gesetzgeber hat aufgrund der großen Gefahr, die von nicht geprüften und nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern ausgeht, die Einfuhr, den Besitz, die Weitergabe und das Abbrennen unter Strafe gestellt. Verstöße können mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bzw. mit einer Geldbuße geahndet werden. Hinzu kommen die Kosten für Transport, Lagerung und Vernichtung der sichergestellten Pyrotechnik. Darum: Finger weg von verbotenen Feuerwerkskörpern!!! Rückfragen bitte an: Bundespolizeiinspektion Chemnitz BPOLI Chemnitz Telefon: 0371 4615-0 E-Mail: bpoli.chemnitz.presse@polizei.bund.de