Aufklärungskampagne der PI Verden/Osterholz „Bewusst handeln im Netz“ – Vorsicht bei verlockenden Geldanlagen über unbekannte Firmen

Unter dem Begriff Anlagebetrug verzeichnet die Polizei zunehmend Anzeigen von Geschädigten, die teils horrende Geldsummen verloren haben. Schon in der Vergangenheit wurden Geschädigte mit Gewinnversprechen im Devisenhandel zur Einzahlung hoher Geldbeträge auf ausländische Konten vermeintlicher Investmentfirmen verleitet. Die Investments in vermeintliche Aktien werden weiterhin von Betrügern beworben und kommen immer wieder zum Erfolg. So hatte ein 68-Jähriger im November Aktien im Wert von 3.000 Euro gekauft und vergeblich gewartet, dass der angebliche Broker, die Aktien in das Depot seiner Hausbank einliefern würde. Durch den Boom der Crypto-Währungen und der damit verbundenen Berichterstattung, versuchen viele Bürger/-innen an den Gewinnmöglichkeiten dieser neuen Anlageform teilzuhaben, die von vermeintlichen Investmentfirmen auch stark beworben werden. Unter Anleitung der Täter/-innen registrieren sich die Bürger/-innen später Geschädigten bei sogenannten "Crypto-Börsen", kaufen die Währungen "Bitcoin" oder "Ethereum" und leiten diese an die Wallets (Konten für Bitcoin) der Täter weiter. Die Geschädigten glauben jedoch, dass ein Broker mit den Cryptowährungen handelt und hohe Gewinne erwirtschaftet. An die Polizei wenden sich die Geschädigten meist erst, wenn eine Auszahlung der Gewinne verweigert oder lange verzögert wird. Bei der Anzeigenaufnahme stellen die Beamt/-innen immer wieder fest, dass den Geschädigten nicht bewusst ist, dass das ganze Geschäft auf einem Betrug basiert und ihr Geld nie für sie investiert wurde. Oft sind die Betroffenen noch im guten Glauben, dass die Firma lediglich die Gewinne nicht an sie auszahlen will. So hatte ein Mann aus dem Landkreis Verden über mehrere Monate hinweg einen hohen fünfstelligen an die Täter im Ausland überwiesen. Erst als eine vereinbarte "Garantiezahlung" aus den Gewinnen den Crypto-Geschäfte nicht geleistet wurde, erstattete er Anzeige. Aus diesen Gründen sind die Geschädigten auch nach der Anzeige immer noch sehr empfänglich für weitere Überweisungen, auch wenn die Polizei deutlich macht, dass es sich um einen Betrug handelt. Daher will die PI Verden/Osterholz nicht erst aufklären, wenn die Geschädigten schon auf die Masche hereingefallen sind, sondern bereits im Vorfeld über die Gefahr eines Betruges informieren. Weitere Informationen finden Interessierte oder Betroffene auch im Ratgeber Internetkriminalität des Landeskriminalamtes Niedersachsen unter https://www.polizei-praevention.de/ oder direkt zum Thema unter https://www.polizei-praevention.de/aktuelles/betrueger-bringen-deutsche-anleger-ums-grosse-geld.html Rückfragen bitte an: Polizeiinspektion Verden / Osterholz Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Imke Burhop Telefon: 04231/806-104