Einsatz der Polizeiinspektion Anklam anlässlich mehrerer Anti-Corona-Versammlungen im LK Vorpommern-Greifswald

Die Polizeiinspektion Anklam führte heute, Montag den 27.12.2021, in mehreren Orten des Landkreises Vorpommern-Greifswald Polizeieinsätze mit zahlreichen Einsatzkräften durch. Anlass waren angemeldete Versammlungen in Greifswald, Pasewalk, Torgelow und unangemeldete Versammlungen in Löcknitz und Anklam. In der Hanse- und Universitätsstadt Greifswald fand 19:00 Uhr eine wiederkehrende stationäre Versammlung mit ca. 300 Teilnehmern unter dem Motto "Mein Körper, meine Wahl - für echte Impffreiheit und verhältnismäßige Politik" statt. Die Auflage zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung wurde nicht von allen Teilnehmern eingehalten. Die Polizei nahm daraufhin Kontakt zur Versammlungsleitung auf, welche anschließend auf die Einhaltung der Maskenpflicht hinwies. Die Versammlungsteilnehmer wurden zusätzlich aktiv von den Einsatzkräften angesprochen und zum Tragen einer Maske aufgefordert. Nach einigen Redebeiträgen wurde die Versammlung gegen 20:00 Uhr ohne weitere Vorkommnisse beendet. Eine zweite Versammlung fand in Greifswald im Anschluss als angemeldeter Aufzug unter freiem Himmel statt. Unter dem Motto "Lasst uns wieder WIR sein!" liefen gegen 20:15 Uhr ca. 400 Menschen durch die Greifswalder Innenstadt. Die überwiegende Anzahl der Teilnehmer aus der zuvor beendeten stationären Versammlung schloss sich dem Aufzug mit Beginn auf dem Greifswalder Markt an. Der Aufzug erreichte gegen 20:45 Uhr erneut den Greifswalder Markt, wo die Versammlung ohne Vorkommnisse beendet wurde. Eine dritte Versammlung im Bereich der Polizeiinspektion Anklam wurde in Pasewalk angemeldet. Gegen 18:00 Uhr versammelten sich zunächst ca. 100 Personen auf dem Pasewalker Markplatz. Nach dem Verlesen der Auflagen und Redebeiträgen setzte sich gegen 18:30 Uhr der Aufzug unter dem Motto "Freie Impfentscheidung" mit ca. 400 Teilnehmern in Bewegung. Die angemeldete Aufzugstrecke führte ca. 4 km durch das Pasewalker Stadtgebiet. Mehrere Personen des Aufzuges hielten sich zunächst nicht an die Auflage zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung. Die Polizei nahm daraufhin Kontakt zur Versammlungsleitung auf, welche anschließend auf die Einhaltung der Maskenpflicht hinwies. Gegen 18:50 Uhr kam es in der Pestalozzistraße zu einer Zwischenkundgebung. Dort trugen einige Versammlungsteilnehmer erneut keine Mund-Nasen-Bedeckung, sodass der Versammlungsleiter wiederum auf die Einhaltung der Maskenpflicht hinweisen musste. Zudem wurden die Abstände zwischen den einzelnen Personen vergrößert. Die Versammlung wurde gegen 19:30 Uhr auf dem Pasewalker Markt ohne weitere Vorkommnisse beendet. Die vierte Versammlung des Abends wurde in Torgelow unter dem Motto "Torgelow sagt: "Nein" - Maßnahmen stoppen - Impfpflicht verhindern!" angemeldet. In der Zeit von 17:00 Uhr bis ca. 17:45 Uhr nahmen ca. 120 Teilnehmer am Aufzug mit Beginn und Ende am Rathaus in Torgelow teil. Zu Beginn des Aufzuges hielten sich fast alle Teilnehmer an die Auflage zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung, jedoch wichen die Teilnehmer ohne Zustimmung des Versammlungsleiters von der angemeldeten Wegstrecke ab. Die Aufzugsstrecke wurde dadurch erheblich verkürzt. Die Versammlung in Torgelow wurde gegen 17:45 Uhr ohne weitere Vorkommnisse für beendet erklärt. Neben den angemeldeten Versammlungen in Greifswald, Pasewalk und Torgelow fanden auch eine nicht angemeldete Versammlung in Anklam statt, welche zuvor in sozialen Netzwerken beworben wurden. In Löcknitz kamen gegen 17:45 Uhr ca. 15 Personen in der Nähe des Kirchplatzes zusammen, woraufhin sie aktiv von den Einsatzkräften angesprochen wurden. Daraufhin teilten die Personen mit, dass sie weder zu einer Versammlung möchten noch als solche gewertet werden wollen. Danach löste sich die Personengruppe auf, Teile begaben sich anschließend mit Fahrzeugen von Löcknitz nach Pasewalk und schlossen sich der dortigen Versammlung an. In Anklam versammelten sich gegen 18:00 Uhr ca. 120 Personen bei Kerzen und Musik auf dem Markt. Ein Versammlungsleiter gab sich gegenüber den Einsatzkräften nicht zu erkennen. Daher wurden Auflagen für den nicht angemeldeten Montagsspaziergang in Anklam durch die Einsatzkräfte vor Ort erlassen und mittels Lautsprecherdurchsagen verkündet. Am Aufzug durch die Anklamer Innenstadt, mit Start- und Endpunkt Marktplatz, nahmen in der Spitze ca. 420 Personen teil. Das Nichtanmelden der Versammlung führte nicht automatisch zu deren Auflösung. Die Durchführung einer nicht angemeldeten Versammlung ist allerdings gemäß § 26 Nr. 2 Versammlungsgesetz straf- bzw. bußgeldbewährt. Die Personalien eines wortführenden Teilnehmers, der ebenfalls zu einer erneuten Versammlung im Jahr 2022 aufgerufen hatte, wurden festgestellt und eine Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz erstattet. Zudem hielt sich ein Teilnehmer nicht an das Vermummungsverbot gem. § 17a des Versammlungsgesetztes, seine Personalien wurden ebenfalls festgestellt und Anzeige erstattet. Die Versammlung in Anklam wurde gegen 19:00 Uhr auf dem Markplatz für beendet erklärt. An dieser Stelle appellieren die Polizei- und Ordnungsbehörden an alle Verantwortlichen, Versammlungen spätestens 48 Stunden vor der Bekanntgabe bei der zuständigen Versammlungsbehörde anzumelden. Dies ermöglicht den Polizei- und Ordnungsbehörden, den erforderlichen Schutz der Versammlungsteilnehmer, zum Beispiel durch verkehrslenkende Maßnahmen und Begleitung, zu gewährleisten, etwaige Gefährdungen auszuschließen und mit dem Versammlungsleiter vor Ort in kooperativen Gesprächen die sichere Durchführung der Versammlung zu erörtern. Bei allen Montagsversammlungen setzte die Polizeiinspektion Anklam auf eine intensive Kommunikation mit den Versammlungsleitern, -ordnern und -teilnehmern. Die Deeskalation während der Versammlungen stand zudem im Vordergrund, um das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit nach Artikel 8 des Grundgesetzes zu gewährleisten, es ist ein hohes Gut unserer Demokratie und genießt daher einen besonderen Schutz. Die Polizei- und Ordnungsbehörden wägen dieses hohe Recht auf freie Meinungsäußerung stets ab und wahren auch zukünftig die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit. Rückfragen bitte an: Polizeiinspektion Anklam Pressestelle Ben Tuschy Telefon: 03971 251-3040 E-Mail: pressestelle-pi.anklam@polizei.mv-regierung.de Internet: