Wie verhalte ich mich in der Celler Fußgängerzone richtig? Unser Verkehrssicherheitsberater klärt mit der Kampagne #richtigistcool auf!

Die Fußgängerzone einer jeden Stadt ist Dreh- und Angelpunkt von Fußgängern, aber auch Radfahrer und E-Scooter verkehren in diesem Bereich. Da ist es nur naheliegend, dass es dadurch auch zu gelegentlichen Streitigkeiten unter den Verkehrsteilnehmern über die geltenden Verkehrsvorschriften in der Fußgängerzone kommt. Die Weihnachtszeit und die Zeit zwischen den Jahren lockt besonders viele Passant: Innen in die Celler Innenstadt. Aus gegebenen Anlass klärt unser Verkehrssicherheitsberater, Karsten Wiechmann, nochmal über die geltenden Verkehrsregeln in der Celler Fußgängerzone am Beispiel der aufgestellten Verkehrsschilder im Zufahrtsbereich Westercellertorstraße auf. In seiner Botschaft an die Celler Bürger: Innen bittet er im Kontext der Verkehrssicherheitskampagne #richtigistcool um Beachtung der aufgestellten Verkehrsschilder und vor allem um gegenseitige Rücksichtnahme, insbesondere gegenüber Fußgängern. Und während gemäß der Beschilderung in der Westercellertorstraße Radfahrer die Fußgängerzone mit Schrittgeschwindigkeit befahren dürfen, müssen E-Scooterfahrer/-innen absteigen und schieben. Das ganze Video gibt es auf Facebook unter Polizei Celle zu sehen. Rückfragen bitte an: Polizeiinspektion Celle - Pressestelle - Steffen Brümmer Telefon: 05141-277-202 E-Mail: steffen.bruemmer@polizei.niedersachsen.de