Silvester in Coronazeiten
Dieses Jahr ist - wie im Vorjahr - alles etwas anders, auch zu Silvester. Der Verkauf und damit auch der Gebrauch der meisten Feuerwerkskörper ist 2021 verboten. Ausgenommen von dieser Regelung sind Kleinstfeuerwerke wie Wunderkerzen, Tischfeuerwerk oder Knallerbsen. Auf privatem Gelände und überall dort, wo es von den Kommunen nicht verboten ist, dürfen allerdings Feuerwerk-Restbestände am 31.12.2021 und 01.01.2022 in die Luft geschossen werden. Öffentliche Feuerwerke oder Lichtshows wird es nicht geben.
Wir raten: Verzichten Sie bestenfalls auf Feuerwerk und lassen Sie vor allem die Finger von Böllern aus dem Ausland oder selbstgebastelten Knallern. Diese sind illegal und im schlimmsten Fall sogar tödlich!
Wie man zugelassenes Feuerwerk erkennt und was Sie sonst noch beachten sollten finden Sie unter: https://fcld.ly/7zrytkb
Wir wünschen Ihnen einen guten Rutsch ins neue Jahr!
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