(Schwarzwald-Baar-Kreis) Verstöße gegen Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes bei Ansammlungen von mehr als zehn Personen werden polizeilich geahndet
Das Polizeipräsidium Konstanz weist darauf hin, dass das Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis als zuständige Behörde die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bei Ansammlungen von mehr als zehn Personen im öffentlichen Raum, insbesondere auch im Freien, verfügt hat.
Die Polizei wird gemeinsam mit den Versammlungsbehörden unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit auf die Einhaltung der Allgemeinverfügung achten. Bei Versammlungen, darunter fallen auch die sogenannten "Corona-Spaziergänge", werden alle Teilnehmer auf die Maskentragepflicht hingewiesen. Sollten sich dennoch Personen weigern, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, werden die Einsatzkräfte der Polizei geeignete und notwendige Maßnahmen zur Erhebung der Personalien durchführen.
Bei dem gestrigen "Corona-Spaziergang" in Schönwald im Schwarzwald wurden mehrere Personen angezeigt, da diese sich trotz Aufforderung der Polizei weigerten, Mund-Nasen-Bedeckungen zu tragen. Sie müssen nun mit einem Bußgeld rechnen.
Die Polizei weist auf diese bestehenden Regelungen vor allem in Hinblick auf den am kommenden Montag, 03.01.2022, beworbenen "Corona-Spaziergang" in Villingen hin.
Die Allgemeinverfügung ist unter
https://www.lrasbk.de/media/custom/2961_5105_1.PDF?1640187546 im Internet abrufbar.
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