Pressemitteilung der Polizeiinspektion Leer/Emden für den 30.12.2021

++Kennzeichenmissbrauch++Alkohol am Steuer++ Weener - Kennzeichenmissbrauch Obwohl seine Kennzeichen bereits entstempelt waren und das dazugehörige Fahrzeug keinen Versicherungsschutz mehr aufwies, ließ sich ein Weeneraner nicht davon abhalten, das Fahrzeug im öffentlichen Verkehr zu nutzen. Das stellte die Polizei Weener bei einer Verkehrskontrolle am 29.12.2021 um 21:20 Uhr auf der Norderstraße fest. Bei der weiteren Überprüfung wurde zudem der Verdacht erhärtet, dass der 29-jährige Mann unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln am Straßenverkehr teilnahm. Die Polizei untersagte dem Mann, der sich nun in einem Verfahren verantworten muss, die Weiterfahrt. Emden - Alkohol am Steuer Die unklare Fahrweise einer Fahrzeugführerin am 30.12.2021 im Bereich der Nordertorstraße machte eine Streifenwagenbesatzung der Polizei Emden aufmerksam. Die Einsatzkräfte führten daher um 02:10 Uhr eine Kontrolle durch und stellten dabei fest, dass die 66-jährige Emderin unter Alkoholeinfluss stand. Eine freiwillige Atemalkoholkontrolle ergab einen Wert von 1,54 Promille. Durch die Polizei Emden wurden weitere Maßnahmen zur Feststellung des Blutalkoholwertes getroffen. Ebenso wurde der Führerschein der Frau, die sich nun in einem Strafverfahren verantworten muss, sichergestellt. Die Polizei weist in diesem Zusammenhang daraufhin, dass das Fahren unter Alkoholeinfluss kein Kavaliersdelikt ist, sondern weitreichende Folgen haben kann. "Der Konsum von Alkohol und die anschließende Nutzung eines Kraftfahrzeuges kann, abgesehen von der polizeilichen Anzeige, auch beruflich und private Nachteile mit sich bringen. Wenn jemand aufgrund eines Führerscheinentzuges seinen Arbeitsplatz verliert, dann hat das auch für die Familie immense Folgen," sagt die Präventionsbeauftrage der Polizei Leer/Emden, Polizeihauptkommissarin Svenia Temmen, mit Hinweis auf die Straf- und Bußgeldvorschriften. In Deutschland gilt die 0,5 Promillegrenze. Bei einem Alkoholwert zwischen 0,5 und 1,09 Promille wird bei dem ersten Verstoß ein Bußgeld von 500 Euro fällig. Zudem erfolgt ein Fahrverbot von einem Monat und der Eintrag von 2 Strafpunkten. Sollte es sich schon um einen zweiten Verstoß in diesem Bereich handeln, werden 1000 Euro Bußgeld fällig und das Fahrverbot erhöht sich auf drei Monate. Ab 1,1 Promille Blutalkoholwert handelt es sich um eine Verkehrsstraftat, die, neben dem Führerscheinentzug, mit individueller Geldstrafe oder auch mit Freiheitsstrafe belegt werden kann. Wer nach einer Feier mit dem Fahrrad nach Hause fährt, darf nicht mehr als 1,6 Promille Alkohol im Blut aufweisen. Hinweise bitte an die Dienststellen unter folgenden Rufnummern: Polizei Leer 0491-976900 Polizei Emden 04921-8910 Autobahnpolizei Leer 0491-929250 Polizeistation Borkum 04922-91860 Polizeistation Bunde 04953-921520 Polizeistation Filsum 04957-928120 Polizeistation Hesel 04950-995570 Polizeistation Jemgum 04958-910420 Polizeistation Moormerland 04954-955450 Polizeistation Ostrhauderfehn 04952-829680 Polizeistation Rhauderfehn 04952-9230 Polizeistation Uplengen 04956-927450 Polizeistation Weener 04951-914820 Polizeistation Westoverledingen 04955-937920 Rückfragen bitte an: Polizeiinspektion Leer/Emden Svenia Temmen Pressestelle Telefon: 0491-97690 114 E-Mail: pressestelle@pi-ler.polizei.niedersachsen.de