BPOL NRW: Fahndungserfolge für die Bundespolizei- Haftbefehle am Hauptbahnhof und am Flughafen FMO vollstreckt

Bereits am Silvestermorgen (31.Dezember) verhafteten Beamte der Bundespolizei Münster einen 37-jährigen Coesfelder im Hauptbahnhof Münster. Im Rahmen einer polizeilichen Kontrolle stellten die Einsatzkräfte fest, dass der Mann durch die Staatsanwaltschaft Detmold mit zwei Haftbefehlen u.a. wegen räuberischer Erpressung und Fahrens ohne Fahrerlaubnis gesucht wurde. Wegen Verstößen gegen die Bewährungsauflagen wurde die Bewährung widerrufen und die Verbüßung der Restfreiheitsstrafe von insgesamt 411 Tagen wieder in Kraft gesetzt. Da die Einsatzkräfte zudem eine geringe Menge an Betäubungsmittel bei dem Deutschen fanden, leiteten sie vor der Einlieferung in die Justizvollzuganstalt ein weiteres Strafverfahren gegen ihn ein. Die Einlieferung in eine Justizvollzugsanstalt verhindern konnte am Sonntagnachmittag (2.Dezember) am Flughafen Münster/ Osnabrück ein 40-jähriger Mann aus Osnabrück. Bei der Einreisekontrolle eines Fluges aus Pristina/Kosovo stellten die Bundespolizisten fest, dass die Staatsanwaltschaft Hildesheim einen Erzwingungshaftbefehl gegen den Mann ausgestellt hatte, da er eine Geldbuße in Höhe von 795 Euro bis dato noch nicht beglichen hatte. Durch die sofortige Zahlung des geforderten Geldbetrages umging der Kosovare eine 18-tägige Erzwingungshaft. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Münster Pressestelle Roger Schlächter Telefon: 0251 97437 -1011 (oder -0) E-Mail: presse.ms@polizei.bund.de Internet: Bahnhofstr. 1 48143 Münster Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.