„Spaziergang“ vor dem Rathaus – Informationen zum Versammlungsrecht

Seit einigen Wochen treffen sich Bürger wiederholt für sogenannte "Spaziergänge" unter freiem Himmel. Die Teilnehmer protestieren hierbei gegen die geltenden Corona-Maßnahmen, -Einschränkungen und gegen eine drohende Impfpflicht. Die letzte nicht angemeldete Versammlung fand gestern (3. Januar 2022) vor dem Rathaus statt. Das Recht eines jeden Bürgers zu demonstrieren ist ein Grundrecht. Aufgabe der Polizei ist es, dieses Grundrecht zu schützen. Die "Spaziergänge" werden unter anderem auf Sozialen Netzwerken als nicht anmeldungspflichtige Veranstaltungen beworben. Allerdings ist zu beachten, dass das Tragen von Schildern, Bannern, Kerzen und Kostümen oder die Äußerung von Meinungen, Parolen und Redebeiträgen bereits dazu führt, dass ein "Spaziergang" zu einer Versammlung wird. Setzt sich eine Versammlung in Bewegung, spricht man von einem Aufzug. Versammlungen und Aufzüge müssen zwingend bei der jeweiligen Kreispolizeibehörde angemeldet werden. Andernfalls drohen Versammlungsleitern Strafanzeigen. Möchten Sie eine Versammlung anmelden oder sich über die rechtlichen Voraussetzungen informieren? Dann besuchen sie für weitere Informationen die Internetseite der Polizei Krefeld unter: https://krefeld.polizei.nrw/artikel/versammlungen-7 (3) Rückfragen von Journalisten bitte an: Polizeipräsidium Krefeld Pressestelle Telefon: 02151 634 1111 oder außerhalb der Bürozeiten: Leitstelle 02151 634 0