Polizei Bielefeld bei Versammlungslage am 07.01.2022 mit starken Kräften im Einsatz
SR/ Bielefeld - Das Polizeipräsidium Bielefeld bereitet sich für Freitag, 07.01.2022, auf mehrere Versammlungen in der Bielefelder Innenstadt vor. Die Polizei ist mit starken Kräften im Einsatz und geht von einem friedlichen Verlauf aller Versammlungen aus.
Die Versammlung mit Aufzug unter dem Motto "Bielefeld steht auf! Lichterspaziergang für eine freie Impfentscheidung" wurde mit Datum vom 22.12.2021 gemäß gesetzlicher Bestimmungen rechtzeitig bei der Versammlungsbehörde schriftlich angemeldet.
Nach einem Kooperationsgespräch, im Rahmen dessen dem Anmelder unter anderem die Auflagen aus der CoronaSchVO erläutert worden waren, zog dieser die Anmeldung am 03.01.2022 zurück.
Gemäß aktueller CoronaSchVO gilt bei Versammlungen im Freien bei mehr als 750 Teilnehmern Masken- und 3G-Pflicht. Für den Versammlungsleiter besteht unter anderem die Verpflichtung, die Einhaltung der o.g. Maskenpflicht und der 3G-Regel am Versammlungsort stichprobenartig zu kontrollieren.
Auch wenn die Anmeldung der Versammlung zurückgezogen wurde, geht die Polizei Bielefeld von einer hohen Mobilisierung und einer in der Folge möglicherweise nicht angemeldeten Versammlung regierungs- und coronakritischer Teilnehmer aus.
Bei vorhergehenden "Lichterspaziergängen" war der überwiegende Teil der Teilnehmer dem regierungs- und coronakritischen, bürgerlichen Klientel zuzuordnen.
Unter dem Motto "Bielefeld denkt geradeaus gegen Corona-Leugner*innen und Impfgegner*innen" findet in der Zeit von 17.30 Uhr bis 21.00 Uhr eine Standkundgebung vor der Volksbank auf dem Kesselbrink statt.
Auf dem Rathausvorplatz hat das "Bündnis gegen Rechts" eine Standkundgebung unter dem Motto "Bielefeld nimmt Platz - Mit Anstand durch die Pandemie" im selben Zeitraum angemeldet. Bei beiden Kundgebungen werden jeweils 250 Teilnehmer erwartet.
Eine zunächst angemeldete Standkundgebung des DGB auf dem Bahnhofsvorplatz wurde am 05.01.2022 zurückgezogen.
Ziel polizeilicher Maßnahmen ist es, dass alle angemeldeten Versammlungen störungsfrei durchgeführt werden können. Hierzu zählt insbesondere, dass ein Aufeinandertreffen gegnerischer Gruppen verhindert wird.
Die Polizei wird alles tun, um friedlichen Protest zu schützen und für die Sicherheit der friedlichen Versammlungsteilnehmer und der Unbeteiligten zu sorgen. Gegen gewaltbereite und gewalttätige Personen wird die Polizei vorgehen und Straftaten konsequent verfolgen.
Die Polizei appelliert an Versammlungsteilnehmer: Grenzen Sie sich von gewaltbereiten und gewalttätigen Personen ab und bleiben Sie bei den angemeldeten Versammlungen, damit Sie unter dem Schutz des Versammlungsrechts und der Polizei stehen! Halten Sie sich an die Anweisungen der Polizei.
Auch "Spaziergänge" können von der Polizei als Versammlungen eingestuft werden. Die Vorschriften des Versammlungsgesetzes und der CoronaSchVO finden dann Anwendung.
Beeinträchtigungen durch die angemeldeten Versammlungen sind für Anwohner und Anliegerverkehr in der Zeit zwischen 17.00 Uhr und 22.00 Uhr durch erforderliche Sperrstellen der Polizei sowie auch zeitlich begrenzte verkehrsregelnde Maßnahmen leider nicht zu vermeiden. Die Polizei wird alles tun, um die Beeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten.
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