BPOL NRW: Grenzüberschreitendes Polizeiteam stellt 10.452 EUR am ehemaligen Grenzübergang Klein-Netterden in Emmerich sicher
Am Dienstagabend, 4. Januar 2022 um 19:10 Uhr, überprüfte ein grenzüberschreitendes Polizeiteam (niederländisch königliche Marechaussee und Bundespolizei) einen 40-jährigen Türken in einem Mercedes ML 280 mit Hagener Zulassung am ehemaligen Grenzübergang Klein-Netterden in Emmerich nach der Einreise aus den Niederlanden. Zum Reisegrund gab der Mann zunächst an einen Bekannten für 20 Minuten in den Niederlanden besucht zu haben. Einen Ort konnte er erst nennen, nachdem er diesen per Goggle Maps den Beamten zeigte. Er teilte dann mit, dass er von Leverkusen in die Niederlande gefahren ist und auf der Heimreise nach Hagen sei. Weiter wurde er zu verbotenen oder meldepflichtigen Gegenständen, insbesondere nach Waffen, Betäubungsmitteln oder Bargeld von mehr als 10.000 EUR befragt. Diese Frage wurde gegenüber den Beamten verneint. Im Rahmen der weiteren Kontrolle konnten in der Jackeninnentasche des Mannes 3.452 EUR und unter dem Fahrersitz 7.000 EUR aufgefunden und sichergestellt werden. Die Person wurde daraufhin zwecks weiterer polizeilicher Maßnahmen zur Bundespolizeiinspektion in Kleve gebracht. Nach Rücksprache mit dem Zollfahndungsamt Essen wurde das Clearingverfahren eingeleitet und die weiteren Ermittlungen durch den Zoll übernommen.
Nach dem Zollverwaltungsgesetz wird der Verkehr mit Barmitteln und gleichgestellten Zahlungsmitteln über die Grenzen Deutschlands zu anderen Mitgliedsstaaten der EU in erster Linie durch die Kontrolleinheiten des Zolls an den Grenzen und im Landesinneren überwacht. Neben den Zollbediensteten sind auch Beamte der Bundespolizei zur Durchführung der Kontrollen befugt. Grundsätzlich sind bei der Ein- und Ausreise nach Deutschland aus einem Mitgliedstaat der EU mitgeführte Barmittel von mehr als 10.000 EUR auf Befragen mündlich anzuzeigen. Wenn Reisende diese nach Aufforderung nicht oder unvollständig anzeigen, handeln sie ordnungswidrig.
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