BPOL NRW: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht – Bundespolizei findet verbotenes Einhandmesser auf
Gestern Nachmittag (06. Januar) kontrollierte die Bundespolizei am Siegener Hauptbahnhof einen Jugendlichen, der einen gefährlichen Gegenstand mit sich führte. Obgleich sich der junge Mann des Verbots nach dem Waffengesetz nicht bewusst war, fertigten die Beamten eine Anzeige und beschlagnahmten das Messer.
Am 06.01.2022 gegen 16:00 Uhr überprüften Bundespolizisten am Siegener Hauptbahnhof einen erst 17-jährigen jungen Mann aus Wissen. Auf die Frage nach gefährlichen Gegenständen händigte der sichtlich nervöse Jugendliche ein Einhandmesser aus seiner Jackentasche aus. Bei dieser nach dem Waffengesetz verbotenen Art von Messer springt die Klinge, hier 6 cm, nach Betätigung einer Vorrichtung seitlich heraus. Die Beamten beschlagnahmten den Gegenstand und fertigten eine Anzeige. Auch die Bemerkung des 17-Jährigen, dass er nicht gewusst hätte, dass das Führen verboten sei, bewahrte ihn hier nicht vor der Ahndung der Ordnungswidrigkeit.
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