Dynamische Versammlungslage im Bielefelder Stadtgebiet ohne größere Auseinandersetzungen beendet
SR/ Bielefeld - Die Bielefelder Polizei war am 07.01.2022 mit starken Kräften im Einsatz, um Auseinandersetzungen zwischen Gruppierungen von "Spaziergängern" aus der regierungs- und coronakritischen Szene und dem linken und bürgerlichen Spektrum zu verhindern.
Der Polizei gelang es, gegnerische Auseinandersetzungen und einen Aufzug der "Spaziergänger" durch die Bielefelder Altstadt zu verhindern.
Auf eine angezeigte und eine nicht angezeigte Versammlung von "Spaziergängern" mit Teilnehmerzahlen von weit über 750 fanden die Vorschriften der CoronaSchVO und des NRW-Versammlungsgesetzes Anwendung.
Die angezeigte Versammlung (https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/12522/5115097) mit Start Bürgerpark begab sich auf den kooperierten Aufzugsweg und wuchs in der Teilnehmerzahl schnell auf über 750 an. Der Aufzug wurde von der Polizei angehalten und auf die Vorgaben der CoronaSchVO hingewiesen. Daraufhin beendete die Versammlungsleiterin die Versammlung. Ein neuer Versammlungsleiter gab sich nicht zu erkennen, die ehemaligen Teilnehmer bewegten sich entgegen der Vorgaben weiterhin durch die Bielefelder Innenstadt.
Am Kesselbrink sammelten sich Personen aus der coronakritischen Szene ohne vorherige Anzeige. Es formierte sich ebenfalls ein Aufzug mit mehr als 750 Teilnehmern, für den sich kein Versammlungsleiter zu erkennen gab. Die Personengruppe bewegte sich ebenfalls durch die Bielefelder Innenstadt.
Die Teilnehmer der Aufzüge verhielten sich friedlich, polizeiliche Zwangsmaßnahmen waren insofern nicht geboten. Die Polizei begleitete die Aufzüge.
In der Nähe des Kesselbrink kam es schließlich zum Zusammenschluss beider Auzüge.
Nach oberverwaltungsgerichtlicher Entscheidung hat das Unterlassen der Anzeige einer Versammlung nicht den Verlust des Schutzes der Versammlungsfreiheit zur Folge.
Die Polizei Bielefeld verzichtete aus Verhältnismäßigkeitsaspekten auf Auflösung der nicht angezeigten Versammlungen.
Es findet eine Rechtsgüterabwägung zwischen den Folgen der Fortsetzung der Versammlung und der Auflösung sowie deren Durchsetzung statt, hier zum Beispiel zwischen begangenen Verstößen bzw. der Gefahr für die öffentliche Sicherheit und dem Recht auf freie Meinungsäußerung und körperliche Unversehrtheit.
An der Bleichstraße versuchten Personen mit dem Druck der Menschenmasse eine Polizeiabsperrung zu überwinden. Dabei wurden fünf Polizeibeamte durch den Einsatz von Pfefferspray leicht verletzt, verblieben aber ebenfalls dienstfähig. Eine Person wurde in Gewahrsam genommen, es wurde Strafanzeige wegen Widerstand gegen Polizeibeamte erstattet.
Außerdem wurden drei weitere Strafanzeigen wegen Sachbeschädigung, Beleidigung und Landfriedensbruch erstattet.
Die Polizei Bielefeld stellte unter den "Spaziergängern" überwiegend friedliches, regierungs- und coronakritisches, bürgerliches Klientel fest. Es wurde zwei Mitglieder der Partei "Die Rechte" unter den Teilnehmern erkannt.
Eine koordinierte Führung der Menschenmassen durch Einzelpersonen, die eine faktische Leitung übernahmen, konnte die Polizei nicht feststellen.
Die angezeigten Standkundgebungen am Kesselbrink und auf dem Rathausvorplatz (https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/12522/5114541) wurden ohne besondere Vorkommnisse durchgeführt.
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