Verdacht des Handels mit Betäubungsmitteln – Polizei leitet Strafverfahren ein
Die Polizei Gelsenkirchen hat gegen vier Männer und eine Frau ein Strafverfahren wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz und das Waffengesetz eingeleitet. Zeugen hatten gestern, 6. Januar 2022, gegen 21.30 Uhr die Polizei gerufen, weil sie deutlichen Cannabisgeruch im Hausflur eines Hauses an der Frankampstraße in Erle wahrnahmen. Bei Eintreffen der Beamten versuchten zwei Tatverdächtige Gegenstände vom Balkon des Hauses zu werfen, unterließen das aber, als sie die Beamten im Hof sahen. Da auch die Polizeibeamten deutlichen Rauschmittelgeruch wahrnahmen, schellten sie an der betreffenden Wohnung. Nachdem ein Mann öffnete und die Beamten sah, ging er ins Wohnzimmer und schloss die Tür ab. Da die Beamten Gefahr in Verzug sahen, entschlossen sie sich die Wohnung zu betreten und drohten an, die verschlossene Tür gewaltsam zu öffnen. Daraufhin wurde die Tür wieder geöffnet. Insgesamt wurden zwei Frauen und fünf Männer im Alter zwischen 18 und 23 Jahren angetroffen. Da die Beamten den Verdacht hatten, dass die Betroffenen illegal Betäubungsmittel konsumierten und entsprechende Utensilien offen in der Wohnung lagen, entschlossen sie sich, die Wohnung, auch mit Hilfe eines zusätzlich angeforderten Drogenspürhundes, zu durchsuchen. Dem stimmte der Wohnungsinhaber zu. Bei der Durchsuchung wurden zahlreiche Betäubungsmittel, Utensilien, die zum Handel mit Betäubungsmitteln geeignet sind, verschiedene Messer und eine fast fünfstellige Summe Bargeld aufgefunden. Nach ersten Befragungen vor Ort wurden fünf Gelsenkirchener, eine Frau und vier Männer, als Beschuldigte belehrt sowie eine Frau und ein Mann als Zeugen. Die Beamten stellten alle Gegenstände sicher und verwiesen alle Personen bis auf den Wohnungsinhaber des Hauses. Die Ermittlungen dauern an.
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