Versammlung in Bad Kissingen – 56-Jährigen erwartet Bußgeld von bis zu 3.000 Euro

BAD KISSINGEN. Am Donnerstagabend kam es im Stadtgebiet zu einer nicht angezeigten Versammlung mit rund 450 Personen. Gegen einen 56-Jährigen, der im Verdacht steht auf die Gruppe eingewirkt zu haben, wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Gruppe sammelt sich in Oberer Marktstraße Gegen etwa 18:00 Uhr fanden sich rund 200 Personen in der Oberen Marktstraße ein. Wie bei vorangegangenen Versammlungen auch gab sich kein Versammlungsleiter zu erkennen. Die Teilnehmer wurden daraufhin zunächst durch die Polizei auf die geltende Allgemeinverfügung der Stadt Bad Kissingen und die daraus resultierenden Beschränkungen hingewiesen. Im Anschluss setzten sich die Teilnehmer geschlossen in Bewegung. Dabei schlossen sich weitere Personen an, so dass in der Spitze bis zu 450 Personen an der sich fortbewegenden Versammlung teilnahmen. Versammlungsteilnehmer identifiziert und angezeigt Der Versuch eines zunächst unbekannten Teilnehmers gegen 19:00 Uhr rund 50 Personen vom Aufzugsweg abzuleiten, musste durch eine Lautsprecherdurchsage, welcher Folge geleistet wurde, unterbunden werden. Kurz darauf wurden bei dem genannten Teilnehmer die Personalien erhoben, um ein Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Versammlungsgesetz einleiten zu können. Der Betroffene, der selbst in einem Stadtteil Bad Kissingens wohnt, wurde im Anschluss vor Ort entlassen. In der Folge wird nun die Kreisverwaltungsbehörde über die Höhe eines entsprechenden Bußgeldes entscheiden. Polizei zeigt sich mit Verlauf insgesamt zufrieden Die Versammlung endete gegen 19:20 Uhr ohne relevante Sicherheitsstörungen. Den Anweisungen der Polizei wurde größtenteils Folge geleistet. Lediglich wenige Teilnehmer versuchten durch ihr Verhalten wiederholt, jedoch erfolglos, negativ Einfluss auf die Versammlung zu nehmen. Appell der unterfränkischen Polizei Mit Blick auf die Zukunft appelliert die Polizei erneut an alle Versammlungsteilnehmer, friedlich von ihrem Grundrecht Gebrauch zu machen und Versammlungen ordnungsgemäß anzuzeigen. Weiterhin sind die Corona-Regeln, insbesondere die geltenden Allgemeinverfügungen, einzuhalten.