Versammlungslagen im Kontext der Coronamaßnahmen – Einleitung von 17 Ordnungswidrigkeitenverfahren nach Verstößen gegen das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung (MNB)
HILDESHEIM - ALFELD - (jpm) Am gestrigen Samstag, 08.01.2022, kam es in Hildesheim und Alfeld zu regelmäßigen Versammlungen im Zusammenhang mit den Coronamaßnahmen.
Ab ca. 14:00 Uhr trafen sich zum wiederholten Mal Teilnehmende der angezeigten Versammlung "Schutz und Rechte unserer Kinder" in der Hezilostraße. Sowohl die Versammlungsleiterin als auch die Teilnehmenden wurden unmissverständlich auf die Allgemeinverfügung der Stadt Hildesheim hingewiesen, wonach bei Versammlungen Maskenpflicht gilt und die Polizei bei Verstößen konsequent und wie angekündigt vorgeht.
Nachdem einige Teilnehmende den Versammlungsort verließen, setzte sich kurze Zeit später ein Aufzug durch die Innenstadt in Bewegung, an dem eine mittlere zweistellige Anzahl von Personen teilnahm. Nur einzelne Teilnehmende trugen dabei eine Mund-Nase-Bedeckung. Die überwiegende Mehrheit ignorierte auch die wiederholte Aufforderung der Polizei, Masken zu tragen.
Schon während des Aufzugs, der am Bahnhofsplatz endete, kam es zu Abwanderungstendenzen von Teilnehmenden.
Zum Versammlungsende führte die Polizei Identitätsfeststellungen bei Teilnehmenden durch, die sich beharrlich geweigert hatten, der Maskenpflicht nachzukommen. Zahlreiche Personen verweigerten dabei Angaben zu ihrer Person, worauf ihnen eine Verbringung zur Dienststelle zwecks weiterer Maßnahmen angekündigt wurde und wonach die meisten von ihnen die Personalien dann angaben. Bei einigen Personen wurden Ausweisdokumente an deren Wohnanschriften eingesehen.
Ein Teilnehmer verweigerte jedwede Kooperation und begann die Polizeikräfte aus unmittelbarer Nähe zu filmen. Im weiteren Verlauf leistete der Mann Widerstand, weshalb er vorübergehend in Gewahrsam genommen wurde. Gegen ihn wurden Strafverfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Verstoßes gegen das Kunsturhebergesetz eingeleitet.
Darüber hinaus leitete die Polizei 17 Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen gegen die Maskenpflicht ein. Weitere Verfahren folgen nach Auswertung von Videoaufzeichnungen, sobald Versammlungsteilnehmende identifiziert wurden.
Das Konzept der Polizei ist am gestrigen Tag aufgegangen. Die Einsatzkräfte hatten sich auf eine weitere, nicht angezeigte Versammlung am Neustädter Markt vorbereitet, zu der bei Telegram aufgerufen wurde. Diese fand jedoch nicht statt.
Ferner kam es ab ca. 18:00 Uhr zu einer nicht angezeigten Versammlung in der Innenstadt von Alfeld. Die Teilnehmenden trugen dabei von vorn herein Masken und hielten die Abstände ein. Als einzelne Personen während eines darauffolgenden Aufzugs die Mund-Nase-Bedeckungen absetzten, stoppte die Polizei den Aufzug und forderte die Teilnehmenden auf, der Maskenplicht nachzukommen. Dieser Aufforderung wurde uneingeschränkt Folge geleistet (Pressemitteilung der Polizei Alfeld: https://bit.ly/32U4XFj).
"Abschließend weisen wir noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass es uns in erster Linie nicht darum geht, Ordnungswidrigkeitenverfahren einzuleiten. Wir wollen mit unserem offenen und transparenten Vorgehen dafür Sorge tragen, dass die klaren Beschränkungen der Allgemeinverfügungen zum Gesundheitsschutz Aller beachtet werden. Der Virus soll sich bei diesen Versammlungen nicht weiter ausbreiten, nur darum geht es," sagte Jan Makowski, Pressesprecher der Polizeiinspektion Hildesheim.
Die Polizei wird auch zukünftige Versammlungen begleiten, um diese zu schützen und die notwendigen Regelungen in der besonderen Wechselwirkung zu den pandemischen Auswirkungen durchzusetzen. Die Leitlinien zum polizeilichen Vorgehen der Polizeiinspektion Hildesheim sind der Pressemeldung vom 07.01.2022 zu entnehmen: https://bit.ly/31FiFet
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