Versammlungsrechtliche Aktionen mit Corona-Bezug im Landkreis Cloppenburg
Am Sonntag, 9. Januar 2021, ab ca. 14:00 Uhr bis 15:15 Uhr fanden im Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta zwei versammlungsrechtliche Aktionen statt, welche vorher nicht angezeigt worden waren. In den sozialen Medien wurde zuvor zu diesen aufgerufen. Die sogenannten Protestspaziergänge richten sich gegen die Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Corona Virus.
In Cloppenburg und in Barßel nahmen jeweils in der Spitze 30 Personen an den Versammlungen teil.
Die Polizei deklarierte die nicht angemeldeten Veranstaltungen als Versammlungen im Sinne des Versammlungsgesetzes und beschränkte sie mit Auflagen. Diese wurden über Lautsprecherdurchsagen bekannt gegeben.
Cloppenburg
Durch die Versammlungsteilnehmer*innen wurden zunächst keine Masken getragen. Nachdem die Polizeibeamten die ersten Personalien feststellten, setzten die anderen Teilnehmenden die Masken auf. Es wurden zehn Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Barßel
Durch die Versammlungsteilnehmer*innen wurden auch hier zunächst keine Masken getragen. Nachdem sie sich in Bewegung gesetzt hatten, wurden sie erneut von den Polizeibeamten auf das Tragen der Maske hingewiesen. Daraufhin verstreuten sich die Teilnehmenden in verschiedene Richtungen, sodass keine Versammlung mehr vorlag.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta
POKin Uta-Masami Bley
Pressestelle
Telefon: 04471/1860-104
E-Mail: pressestelle@pi-clp.polizei.niedersachsen.de
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