Sandhausen: Bürgermeister fremdenfeindlich beschimpft; Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizeidirektion Heidelberg ermitteln

Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Polizeipräsidiums Mannheim Wegen des Anfangsverdachts der Volksverhetzung, der Bedrohung, der Verleumdung und der Beleidigung ermitteln die Staatsanwaltschaft Heidelberg und das Dezernat Staatsschutz der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg gegen die Inhaberin einer Gaststätte in Sandhausen. Die Beschuldigte soll am Sonntag in einem sozialen Netzwerk im Internet den Bürgermeister der Gemeinde Sandhausen verleumdet, fremdenfeindlich beschimpft und bedroht haben. Darüber hinaus soll sie Polizeibeamtinnen und -beamten des Polizeireviers Wiesloch mit tätlichen Übergriffen gedroht haben. Vorausgegangen war am frühen Sonntagmorgen ein Einsatz der Polizei mit mehreren Streifenwagenbesatzungen in der Gaststätte der Beschuldigten. Insoweit bestand der Verdacht. dass in der Gaststätte gegen 0.30 Uhr immer noch Betrieb stattfand, obwohl diese nach den geltenden Coronaregeln ("Alarmstufe") seit 22.30 Uhr hätte geschlossen sein müssen. Da die Polizei-beamten die Türen der Gaststätte trotz augenscheinlich laufenden Betriebs verschlossen vorfanden, mussten diese durch die Feuerwehr mit Werkzeug geöffnet werden. Im Inneren der Gaststätte wurden neun Personen ein-schließlich der Betreiberin angetroffen. Von allen Anwesenden wurden die Personalien festgestellt. Wegen Verdachts von Verstößen gegen die gelten-den Coronaregeln wurden Verfahren eingeleitet. Inwiefern die Gäste die Voraussetzungen der 2G+-Regeln erfüllten und diese von der Gaststättenbetreiberin bei Betreten überprüft worden waren, ist Gegenstand weiterer Ermittlungen. Als im Laufe des Sonntagvormittages bekannt wurde, dass die beschuldigte Gastwirtin in einem sozialen Netzwerk im Internet den Bürgermeister der Gemeinde Sandhausen verleumdet, fremdenfeindlich beschimpft und bedroht und darüber hinaus den an dem vorangegangenen Einsatz beteiligten Polizeibeamtinnen und -beamten des Polizeireviers Wiesloch mit tätlichen Übergriffen gedroht haben soll, ordnete die Ermittlungsrichterin des Amtsgerichts Heidelberg auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg die Durchsuchung der Gaststätte und der Privatwohnung der Beschuldigten zur Sicherung von Beweismitteln an. Im Rahmen der Durchsuchung wurden Kommunikationsgeräte sichergestellt. Diese werden derzeit ausgewertet. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Dezernats Staatsschutz der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg dauern an. Rückfragen bitte an: Polizeipräsidium Mannheim Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit Norbert Schätzle Telefon: 0621 174-1111 E-Mail: mannheim.pp.sts.oe@polizei.bwl.de