BPOL NRW: Vor dem Getränkeautomat: Mann schiebt Bundespolizisten zur Seite und leistet anschließend Widerstand

Montagvormittag (10. Januar) leistete ein 23-jähriger Mann am Bonner Hauptbahnhof gegen die Durchsuchungsmaßnahme der Bundespolizei Widerstand, in dem er sich aktiv sperrte und unberechenbar mit seiner flachen Hand gegen den Oberkörper eines Beamten schlug. Die Bundespolizisten legten dem aggressiven Mann Handfesseln an und entließen ihn im Anschluss mit einem Platzverweis. Gegen 09:30 Uhr befanden sich Bundespolizisten am Bonner Hauptbahnhof im Rahmen eines Streifengangs vor einem Kiosk. Zielgerichtet bewegte sich ein 23-jähriger Reisender auf die Beamten zu, fasste einen am Oberarm und versuchte ihn wegzuschieben. Angesprochen auf sein anmaßendes Verhalten gab der Mann ärgerlich zu verstehen, dass er an den Getränkekühlschrank des Kiosks wolle. Die Polizisten forderten den Mann daraufhin mehrfach auf, sich auszuweisen und die Hände während der Kontrolle aus den Taschen zu lassen. Dieser Aufforderung kam der 23-jährige Hürther nicht nach, weshalb sich die Beamten dazu entschlossen, den Mann zur Eigensicherung nach möglichen gefährlichen Gegenständen zu durchsuchen. Mit der Maßnahme nicht einverstanden, zeigte sich der Reisende zunehmend aggressiv, sperrte sich und schlug anschließend mit seinem Arm so wild um sich, dass eine mitgeführte Bodycam eines Beamten zu Boden fiel. Die Einsatzkräfte legten dem Deutschen Handfesseln an und verbrachten ihn zur weiteren Sachverhaltsklärung auf die Dienststelle. Hier beruhigte sich der augenscheinlich berauschte 23-Jährige, lehnte einen freiwilligen Atemalkoholtest allerdings ab. Anschließend entließen die Beamten den Mann aus Hürth mit einem Platzverweis für den Bonner Hauptbahnhof aus den Diensträumen. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Köln Christin Fußwinkel Telefon: +49 (0) 221/16093-102 Mobil: +49 (0) 173 56 21 184 E-Mail: presse.k@polizei.bund.de Internet: Marzellenstraße 3-5 50667 Köln Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.