Bundespolizeidirektion München: Ticketlos und rauchend im Zug unterwegs / 50-Jähriger leistet bei Festnahme Widerstand
Dienstagmittag (11. Januar) kam es in einem Zug von Rosenheim nach München zu einem Bundespolizeieinsatz aufgrund eines Rumänen, der in der Zugtoilette rauchte und keinen Fahrschein hatte. Als Beamte der Bundespolizei den Sachverhalt aufnehmen wollten, griff er diese an.
Gegen 11 Uhr meldete das Zugpersonal der Bundespolizeiinspektion München, dass polizeiliche Hilfe nötig ist, da sich ein Fahrgast seit Rosenheim auf der Toilette einsperrte und dort rauchte. Nachdem Beamte vor Ort waren und der Mann die Toilette auch nach mehrmaliger Aufforderung nicht öffnete, öffneten die Beamten die Tür. Der 50-jährige Rumäne saß mit heruntergelassener Hose auf der Toilette und ignorierte die Aufforderung der Beamten sich zu bekleiden. Auch eine Mund-Nasen Bedeckung setzte er nach Aufforderung nicht auf. Nachdem die Beamten ihn zwangsweise aus der Zugtoilette holen wollte, zog er sich an. Statt auszusteigen, versuchte er jedoch einem 29-jährigen Polizisten einen Kopfstoß zu versetzen. Nur mit erheblicher Kraftanstrengung und unter zu Hilfenahme der Handschellen gelang es, den Wohnsitzlosen mit mehreren Beamten aus dem Zug zu holen. Da er auch um sich trat, fesselten sie ihm die Beine und trugen ihn zum Dienst-Kfz um ihn zur Wache zu bringen. Dabei spuckte er in Richtung der Beamten und beleidigte sie fortlaufend. In der Wache bestätigte sich der Verdacht, dass der Rumäne keinen gültigen Fahrschein hat. Weiterhin lag gegen ihn ein Vollstreckungshaftbefehl wegen Erschleichen von Leistungen vor. Die geforderten 600 EUR konnte er nicht begleichen.
Aufgrund des aktuellen Sachverhaltes ordnete die Staatsanwaltschaft eine Blutentnahme sowie eine Haftrichtervorführung für den Folgetag an.
Der 29-jährige Beamte erlitt im Rahmen des Einsatzes eine Verletzung am Knöchel, die ärztlich untersucht werden musste. Im Anschluss an die Untersuchung konnte er seinen Dienst fortsetzen.
Die Bundespolizei führt nun Ermittlungen wegen tätlichen Angriff und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung, versuchter gefährlicher Körperverletzung, Beleidigung sowie Erschleichen von Leistungen gegen den Mann. Weiterhin erwarten ihn Bußgeldverfahren wegen Verstößen gegen das Bundesnichtraucherschutzgesetz und das Infektionsschutzgesetz.
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