Arztpraxis wegen des Verdachts auf Unregelmäßigkeiten bei Corona-Schutzimpfungen durchsucht (Landkreis Tübingen)
Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Tübingen
und des Polizeipräsidiums Reutlingen
Wegen des Verdachts des Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse und Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz ermitteln die Staatsanwaltschaft Tübingen und das Kriminalkommissariat Tübingen gegen einen niedergelassenen Arzt aus einer Tübinger Kreisgemeinde. Dem Mann wird zur Last gelegt, Impfungen gegen das Corona-Virus in Impfpässen dokumentiert zu haben, obwohl das Vakzin tatsächlich nicht verabreicht wurde.
Aufgrund von Zeugenhinweisen war der Arzt in den Blickpunkt der Ermittlungsbehörden geraten. Im weiteren Verlauf erhärtete sich der Verdacht, sodass auf Antrag der Staatsanwaltschaft Tübingen richterliche Durchsuchungsbeschlüsse für dessen Privat- und Praxisräume sowie für Wohnungen mutmaßlicher Abnehmer der gefälschten Impfpässe erlassen wurden. Die Beschlüsse wurden am Dienstag vollstreckt. Dabei beschlagnahmten die Kriminalbeamten umfangreiches Beweismaterial, das nun ausgewertet wird. Bis zum Vorliegen konkreter Auswertungsergebnisse werden daher keine über den Inhalt dieser Pressemitteilung hinausgehende Details bekanntgegeben.
Im Verlauf der Durchsuchung der Arztpraxis stießen die Ermittler auf erhebliche hygienische Mängel, weshalb umgehend die diesbezüglich zuständigen Behörden informiert wurden. Von behördlicher Seite wurde deshalb bis zur Behebung der Mängel die Schließung der Arztpraxis verfügt.
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