BPOL NRW: Bundespolizei vollstreckt Haftbefehle am Flughafen DTM – Bekannte begleicht Strafe

Am Mittwoch (12. Januar) stellten Bundespolizisten im Rahmen der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle zwei Personen fest, die per Haftbefehl gesucht wurden. Sowohl der Mann, als auch die Frau konnten die Freiheitsstrafe umgehen. Gegen 11:30 Uhr wurde ein rumänischer Staatsangehöriger bei einer Kontrolle eines Fluges aus Târgu Mures Rumänien vorstellig. Bei einer Überprüfung kamen zwei Festnahmen der Staatsanwaltschaft Bielefeld zum Vorschein. Das Amtsgericht Lübbecke hatte gegen den 32-Jährigen aufgrund eines Bußgeldbescheides einen Tag und aufgrund eines weiteren Bescheides vier Tage Erzwingungshaft angeordnet. Der Gesuchte beglich die Geldstrafe in Höhe von 210 Euro und konnte anschließend seine Heimreise nach Osnabrück antreten. Am Nachmittag legte eine 37-Jährige gegen 16:45 Uhr ihren bulgarischen Reisepass bei der Einreisekontrolle eines Fluges aus Plovdiv/ Bulgarien vor. Dabei stellten die Beamten einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Saarbrücken fest. Das Amtsgericht Saarbrücken hatte die Frau im Dezember 2019 rechtskräftig wegen Steuerhinterziehung zu einer Geldstrafe in Höhe von 480 Euro verurteilt. Die Gesuchte kontaktierte eine Bekannte, welche die geforderte Geldstrafe kurze Zeit später bei einer Polizeiwache in Velbert einzahlte. Überglücklich, nicht für 20 Tage in die Justizvollzugsanstalt zu müssen, setzte die Frau ihre Reise fort. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Dortmund Pressestelle Anne Rohde Telefon: +49 (0) 231/ 56 22 47 - 1011 Mobil: +49 (0) 171/ 30 55 131 E-Mail: presse.do@polizei.bund.de Untere Brinkstraße 81-89 44141 Dortmund Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.