Gemeinsame Kontrollaktion der mags und der Polizei
Am Mittwoch, 12.01.2022, haben die mags und der Verkehrsdienst der Mönchengladbacher Polizei erfolgreich gezielte Kontrollen nach illegalen "Schrottsammlern" im Stadtgebiet durchgeführt.
Gleich bei der ersten Kontrolle eines Lastwagens konnten erhebliche Verstöße sowohl gegen das Abfallrecht als auch gegen die Lenk- und Ruhzeiten festgestellt werden. Außerdem hatte das Fahrzeug sicherheitsrelevante Mängel. Unter anderem war die Prüffrist für das EG-Kontrollgerät, das der Überprüfung der Lenk- und Ruhezeiten dient, schon seit mehr als 13 Jahren abgelaufen. Vermutlich ein Grund dafür, dass der selbstfahrende Unternehmer es nicht benutze. Den Mann erwarten nun mehrere Anzeigen, welche mit nicht unerheblichen Strafen bzw. Bußgeldern versehen sind. Die gewerbliche Weiterfahrt war für ihn an Ort und Stelle beendet.
Negativer Spitzenreiter des Kontrolltages war allerdings ein Transporter der bis unter das Dach mit Waschmaschinen, Trocknern, größeren Elektrogeräten, Altmetallen und Schrott beladen war. Für den Transport hatte der Fahrer keine Genehmigungen. Für die Mitarbeiter der mags war der Mann kein Unbekannter. Erst eine Woche zuvor war er mit seinem Transporter bei einer Kontrolle schon einmal aufgefallen. In beiden Fällen wurde dem Mann die Weiterfahrt untersagt. Stattdessen begleitete die Polizei den Fahrer mit seinem Transporter auf direktem Weg bis zur Abfallumladestelle. Dort erfolgte dann unter Aufsicht die fachgerechte Entsorgung der Abfälle. Auch in diesem Fall erwarten den Fahrer und seine Begleitung Anzeigen mit nicht unerheblichen Strafen bzw. Bußgeldern.(jl)
In diesem Zusammenhang erfolgt der erneute Hinweis der mags:
Gemäß ElektroG ist es Dritten grundsätzlich untersagt Altgeräte, die zur Abholung an die Straße bereitgestellt wurden, zu entwenden. Damit will der Gesetzgeber sicherstellen, dass Elektroschrott im Sinne der Kreislaufwirtschaft fachgerecht entsorgt bzw. recycelt wird. Die Entsorgungsmöglichkeiten sind vielfältig: Entweder mittels kostenfreier Abholung durch die GEM, eine kostenfreie Abgabe an den Wertstoffhöfen oder als Rückgabe im Handel.
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