Polizei warnt vor Betrugsdelikten an Geldautomaten

So schützen Sie sich selbst vor einer Straftat Die Polizei Rhein-Erft-Kreis hat in den vergangenen zwei Monaten in mehr als zehn Fällen die Ermittlungen zu Computerbetrugsdelikten an Geldautomaten aufgenommen. In allen Fällen verwendeten die unbekannten Tatverdächtigen kopierte Guthabenkarten und hoben so Bargeld von Sparbüchern ab. Bei Guthabenkarten handelt es sich um Geldkarten, die lediglich das Abheben an einem Geldautomaten ermöglichen und nicht über eine Bezahlfunktion verfügen. Die unbekannten Tatverdächtigen manipulierten dazu im Vorfeld an Geldautomaten das Kartenlesegerät (auch Skimming genannt) und die Beleuchtungseinrichtung. Durch die Veränderungen konnten die Betrüger den Magnetstreifen der Karten auslesen und mit einer eingesetzten Kamera in der Beleuchtung die PIN-Eingabe aufnehmen. Mit diesen Informationen fertigten die Betrüger ein Duplikat der Guthabenkarten und hoben so Bargeld an anderen Geldautomaten im Bundesgebiet ab. Die Polizei rät: - Achten Sie auf ungewöhnliche Anbauten an Geldautomaten und verwenden Sie das Gerät nicht, wenn Ihnen etwas ungewöhnlich vorkommt. - Verdecken Sie immer bei der Eingabe der PIN die Tastatur und achten Sie darauf, dass die Eingabe auch nicht von anderen Kunden beobachtet werden kann. - Geben Sie Ihre PIN niemals an einem Türöffner einer Bank ein und verwenden Sie, wenn vorhanden, eine andere Karte zum Öffnen der Tür als zum Abheben am Automaten. - Bewahren Sie PIN und Geldkarte immer getrennt voneinander auf.Bei Fragen stehen Ihnen auch gerne unsere Beraterinnen und Berater der Kriminalprävention unter der Rufnummer 02233 52-4848 zur Verfügung. (akl) Rückfragen von Medienvertretern bitte an: Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Telefon: 02233 52-3305 Fax: 02233 52-3309 Mail: pressestelle.rhein-erft-kreis@polizei.nrw.de