Kreis Viersen: Gemeinsam gegen Zertifikatsbetrug – Appell an Apotheken

Ein falscher Impfpass ist kein Kavaliersdelikt. Wer den im Einzelfall ausstellt, den erwartet eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe. Wenn derjenige, der falsche Impfpässe ausstellt, das gewerbsmäßig - also gegen Geld - oder als Mitglied einer Bande tut, dann geht es schon um Freiheitsstrafen zwischen drei Monaten und fünf Jahren. Wer einen falschen Impfpass vorlegt, für den gilt auch die Strafandrohung bis zu einem Jahr, in bestimmten Fällen auch darüber hinaus. Derzeit ermittelt die Kriminalpolizei in kreisweit etwa 50 Fällen, in denen sich Menschen mit gefälschten Impfdokumenten ein Impfzertifikat ausstellen lassen wollten. Die Apotheken im Kreis haben jetzt von der Polizei ein Merkblatt erhalten, wie sie vorgehen sollten, wenn der Verdacht besteht, dass jemand einen falschen Impfpass vorlegt. Meist geschieht dies, weil das Zertifikat digitalisiert werden soll. Klar ist: Jeder Verdachtsfall wird angezeigt. Alle, die versuchen, sich ein falsches Impfzertifikat zu besorgen, machen sich strafbar. /wg (56) Rückfragen bitte an: Kreispolizeibehörde Viersen Pressestelle Heike Ahlen Telefon: 02162/377-1194 E-Mail: pressestelle.viersen@polizei.nrw.de