BPOL NRW: Blenden mittels Laserpointer – Kein Kavaliersdelikt
Zwischen Neuss Norf und Neuss Hauptbahnhof kam es in den frühen Morgenstunden des Samstages (15. Januar) im Zeitraum von 02.36 Uhr bis 04.39 Uhr zum Einsatz eines Laserpointers. Dieser blendete Zugführer während ihrer Zugfahrt. Die Bundespolizei leitet Ermittlungen ein.
Wer einen Triebfahrzeugführer eines Zuges mit einem Laserpointer blendet, begeht eine Straftat. Es handelt sich um die Tatbestände des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr sowie der gefährlichen Körperverletzung.
Insgesamt meldeten drei Triebfahrzeugführer, dass sie von einem Laserpointer auf der Bahnstrecke zwischen Neuss Norf und Neuss Hauptbahnhof geblendet wurden. Betroffen hat es den Zugführer einer S11, eines Güterzuges sowie einer S8. Einer von ihnen klagte über Schmerzen. Aufgrund dieses Vorfalls kam es zu Beeinträchtigungen im Bahnverkehr. Bislang gibt es noch keinen Hinweis auf einen Tatverdächtigen. Vor Ort konnten die Beamten niemanden feststellen. Es wurde ein Ermittlungsverfahren durch die Bundespolizei eingeleitet.
Zeugen werden gebeten Hinweise unter der kostenlosen Servicenummer der Bundespolizei 0800 6 888 000 oder bei einer Polizeidienststelle zu melden.
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