Korrektur zur Pressemitteilung Nr. 0060: Messer als Tatwaffe
In unsere Pressemitteilung Nr. 0060 hat sich ein Fehler eingeschlichen: Die Tatwaffe war ein Messer, nicht wie im ersten Absatz geschrieben eine Schusswaffe.
Wir haben dies in der Ursprungsmeldung korrigiert:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/4971/5122883
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